Freistellung für notwendige Arztbesuche des Kindes während der Arbeitszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Freistellung für notwendige Arztbesuche des Kindes während der Arbeitszeit

Hallo Frau Bader, da unser Sohn aufgrund des Marfansyndroms (Erkrankung des Bindegewebes) regelmäßige kardiologische und augenärztliche Untersuchungen hat, würde ich gerne wissen. ob mich mein Arbeitgeber für diese Arztbesuche freistellen, oder ich dafür Urlaub einreichen muss. Bzw. ob mir für diese Zeit der behandelnde Arzt, oder Kinderarzt eine Krankmeldung ausstellen kann. Herzlichen Dank für Ihr Feedback, Mika

von Mika68 am 25.06.2015, 19:12



Antwort auf: Freistellung für notwendige Arztbesuche des Kindes während der Arbeitszeit

Hallo, Freistellung im Rahmen der Kinderkrankentage (wenn der Arzt es attestiert). Ansonsten in Notfällen noch mal ein paar Tage. Rest Urlaub. Alles Gute für Ihren Sohn! NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2015



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