Sehr geehrte Frau Bader, bezugnehmend auf meine Frage vom 09.04.18 ( es ging um den Beginn einer Freiberuflichen Nebentätigkeit während der EZ mit Basis EG Bezug; aktueller Arbeitsvertrag läuft im April aus, Nebentätigkeit soll im August starten ohne Mitarbeiter, ohne Gewinne im diesen Jahr und mit einem wöchentlichen Std Umfang von ca 5 Std, neue Hauptätigkeit wird im Januar 19 angetreten. Frage war, ob ich die Kosten für die Krankenversicherung selbst tragen muss, da mein Vertrag ja ausläuft ) Ihre Antwort war, dass ein Sachbearbeiter diese Tätigkeit als geringfügig einstufen muss, damit ich nicht in die Zahlung der KV rutsche - an wen wende ich mich denn da? Wer bestätigt mir, dass die Nebentätigkeit geringfügig ist? Vielen Dank und LG
von Räubertochter213 am 19.04.2018, 20:41