Hallo, Kann man im 2. und 3. LJ des Kindes in der Elternzeit (Elterngeld nur im 1. LJ) freiberuflich als Krankenschwester arbeiten? Muss das mit dem anderen Arbeitgeber (Vollzeit, unbefristet) abgeklärt werden? Wie ist es mit der Krankenversicherung und wie sieht es mit den Abzügen aus? Vielen Dank
von Cupcakevi91 am 22.03.2016, 13:11