Frage: Frage vom 17.01.13

Hallo Frau Bader, darf ich bitte nochmals um eine Antwort auf meine Frage vom 17.01.13 bitten. Sie hatte hier eine Rückfrage an mich, welche ich beantwortet habe. Mir geht es wegen des Vorwurfs des Rechtsmissbrauches. Vielen Dank nochmals für Ihre Bemühung. MfG Annett

von marinettl am 25.01.2013, 09:08



Antwort auf: Frage vom 17.01.13

Hallo, bitte die gesamte Fragestellung mit Antworten nochmal rein kopieren, ich suche mir sonst einen Wolf. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2013



Antwort auf: Frage vom 17.01.13

Hallo Frau Bader, also ich habe seit 1992 einen unbefristeten Vollzeit Arbeitsvertrag und diesen auf Antrag befristet für ein Jahr auf Teilzeit mit 21 h geändert. Dieser Vertrag läuft zum 28.02.13 aus und ab 01.03.2013 müsste ich Vollzeit arbeiten, da hier der alte Vertrag wieder auflebt. Nun habe ich aber bereits ein Beschäftigungsverbot (wird immer monatlich ausgefüllt für alle Tätigkeiten, individuell) und ich denke es wird auch weiterhin ausgeschrieben, da es mir nicht so besonders gut geht. Falls nicht, gehe ich bis zum 26.4.13 Vollzeit arbeiten. Meine Frage, welches Gehalt beziehe ich ab dem 01.03.13 mit BeschVerbot, das für Vollzeit? Mein AG meinte, da ich ja nicht anwesend bin, wäre dies eventuell weiter mit weniger zu vergüten??? Und spricht von einem eventuellen "rechtsmissbrauch", da ich nicht zur Verfügung stehe und Vollzeit Vergütung möchte. Ich könnte auch noch einen Teilzeitantrag stellen. Da würde ich mich doch selbst schlechter stellen,oder? Ohne Schwangerschaft wäre ich 30 h (auf Antrag!, den ich nicht gestellt habe) arbeiten gegangen, ich bin aber nunmal schwanger. MfG Annett

von marinettl am 25.01.2013, 11:29



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ohnt Text

von IngoAC am 25.01.2013, 13:32