Hallo
ich habe am 25.03.2012 einen Sohn bekommen, der Mutterschutz verlängerte sich aufgrund der Frühgeburt bis zum 11.07.2012.
Ab dem Tag ging ich in Elternzeit die ich für 2 Jahre beantragte also bis zum 11.07.2014. Nun möchte ich gerne Verlängern bis zum 3. ten Geburtstag geht das ohne erlaubnis des Arbeitgebers? Ich weiß von meiner Vertretung das mein AG mich kündigen will, daher denke ich das er die Erlaubnis verwerigern würde wenn er dies darf.
Daher sollte ich wissen was das Gesetzt hier sagt. und wo es geschrieben steht.
Danke
von
isa-coyote
am 21.01.2014, 08:00
Antwort auf:
Frau Bader, Verlängerung der Elternzeit, Was sagt das Gesetz?
Hallo,
das steht zum einen ind er Broschüre vom Ministerium (würde ich mir mal bestellen): http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Das steht im § 16 BEEG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2014
Antwort auf:
Frau Bader, Verlängerung der Elternzeit, Was sagt das Gesetz?
Hättest Du 3 Jahre genommen, hättest Du am 25.03.15 wieder mit der Arbeit anfangen müssen.
Da Du hier schon in das dritte Elternzeit Jahr gegangen bist, bin ich mir nicht sicher, ob Du das Aufheben kannst. Falls ja, dann hättest Du nur noch einen Rest von ca. 10 Elternzeitmonaten zu Verfügung.
Grüße
Peeka
von
peekaboo
am 21.01.2014, 10:30
Antwort auf:
Frau Bader, Verlängerung der Elternzeit, Was sagt das Gesetz?
Das BEEG verlangt nur eine Festlegung von 2 Jahren. Darunter kann nur mit Zustimmung des AG verlängert werden. Du hast aber 2 Jahre + X Wochen Mutterschutz, also kannst du ohne Zustimmungspflicht deines AG bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag verlängern.
(die Broschüre kann man auch runterladen)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.01.2014, 17:39