Frage: Fragen zur Scheidung und Unterhalt

Guten Morgen Frau Bader, ich habe einige Fragen zum Thema Scheidung. Wir haben ein 14 Monate altes Kind und die Trennung steht trotz aller Bemühungen bevor. Wenn wir das Trennungsjahr beantragen und mein Mann auszieht, bezieht mein Sohn dann schon Unterhalt oder erst, wenn die Scheidung durch ist? Ich bin in Elternzeit und habe keine Bezüge. Ich bin fast fertig mit meinem Studium, das ich bisher neben meiner Arbeit gemacht habe. Wenn ich wieder Vollzeitstudentin bin, stehen mir Gelder zum Leben zu? Die Arbeitszeiten sind mit Kind leider nicht zu bewerkstelligen, sonst wäre ich erstmal an meinen alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Wenn ich mein Lehramtsstudium fertig mache, kann ich die Arbeitszeiten alleinerziehend schaffen, ich möchte auf keinen Fall arbeitslos sein. Falls wir Gelder vom Arbeitsamt oder Sozialamt bekommen würden, müssten wir dann umziehen? Wir leben auf 67m2, 3 Zimmer und 660€ warm. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe, Lilli

von Lilli_Marleena am 26.12.2016, 09:49



Antwort auf: Fragen zur Scheidung und Unterhalt

Hallo, 1. Ihr Mann ist Ihnen u dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ab dem ersten Tag der Trennung 2. Wegend er Grösse der Wohnung kommt es auf das jeweilige AMt an Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



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