Fragen zum Elterngeld bei Berentung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fragen zum Elterngeld bei Berentung

Sehr geehrte Frau Bader. Ich finanziere mich seit Jahren schon durch eine private Rente, die mit Alg2 aufgestockt wurde. Seit Juli 2016 bin ich nun EM-Rentnerin, der Alg2-Anspruch entfiel also und ich lebe seither von EM-Rente+priv. Rente. Nun habe ich mein Kind bekommen und sitze vor dem Elterngeldantrag: Muss ich nun einkommensabhängiges Elterngeld beantragen (weil es ja relativ hoch ist bei 2 Renten) oder unabhängiges (weil kein Verdienstausfall entsteht, da ich ja ohnehin nicht arbeiten kann). Und umgekehrt: Muss ich der Renrtenversicherung den Bezug von EG melden? Verringert sich dadurch die EM-Rente? Der Vater des Kindes steht weder in der Geburtsurkunde noch wird er in absehbarer Zeit die Vaterschaft anerkennen. Benötige ich seine Unterschrift irgendwo in dem EG-Antrag? Kann ich das EG auch ohne ihn beantragen? LG Ottilie

von Ottilie2 am 14.01.2017, 13:36



Antwort auf: Fragen zum Elterngeld bei Berentung

Hallo, Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Renten) zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld berücksichtigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2017



Antwort auf: Fragen zum Elterngeld bei Berentung

Da stellt sich mir sofort die Frage warum der Vater bekannt ist aber nicht in der Geburtsurkunde steht...(?)

Mitglied inaktiv - 14.01.2017, 13:39



Antwort auf: Fragen zum Elterngeld bei Berentung

Meines Wissens nach wird die rente dann als Einkommen gerechnet beim Elterngeld, heißt also bis auf den Mindestsatz von 300 € wird das EG entsprechend gekürzt. Wahrscheinlich wirst Du aber eh nur den Mindestsatz an EG von 300 € bekommen da du ja kein Einkommen hattest. Rente wird meines Wissens nach nicht als Einkommen gerechnet, ALG1 oder 2 eh nicht. Beim Antrag wirst Du wohl eine Negativbescheinigung vom JA benötigen. War bei uns jedenfalls so das die das gesagt haben wie wir unsern Antrag eingereicht haben. Entweder Negativbescheinigung oder eben Unterschrift des Vaters. Solltest Du, warum auch immer, staatliche Unterstützung bekommen wie zB Unterhaltsvorschuß oder Hartz4 und verschweigst den Vater wissentlich, dann kann das zu Problemen führen. Er ist nämlich in erster Linie für DICH und das Kind verantwortlich - auch dann wenn ihr nicht verheiratet seit. Du wirst wahrscheinlich ohne eingetragenen Vater das gleiche auch beim Kindergeld machen müssen. Unsere ca. 6 Wochen alte Geburtsurkunde ohne Vater (da mein Mann die Vaterschaft erst etwa 3-4 Monate nach der Geburt anerkannt hatte) wurde nichts akzeptiert. Mag aber von Amt zu Amt verschieden sein. Sollte das bezüglich Vaterschaft noch beim JA liegen bzw schon gerichtlich beantragt sein das die den Mann notfalls zur Vaterschaftsfeststellung zwingen, dann sollte das mit der Negativbescheinigung ja kein Problem sein. Solltest Du dort noch nicht gewesen sein wegen Unterhalt, Vaterschaft usw, dann würde ich dir DRINGEND dazu raten. Hier bekommt eh jede Frau ein entsprechenden Brief vom Jugendamt wo sie dazu Stellung nehmen soll wer der Vater ist falls dieser bei der Geburt noch nicht eingetragen worden ist. Falls Du planst den wissentlich zu verschweigen, bedenke du machst dich damit unter Umständen strafbar, auf jeden Fall aber haftbar. Und er Vater kann auch ohne dich hingehen und die Vaterschaft anerkennen -. notfalls eben gerichtlich. Gemeinsame Sorgerecht bekommt er eh nur wenn er es beantragt, auch da wirst Du wenig gegen tun wenn ein Gericht keines Kindeswohlgefährdung feststellt. Und Umgangsrecht kann auch nur ein Gericht aussetzen. Rückt Dich aber alles nicht gerade ins beste Bild wenn Du da aus Eigennutz zu falsche Angaben machst oder gar keine. Egal wie Du zum Vater stehst, in erster Linie beschneidest Du damit die gesetzlichen Ansprüche des Kindes.

Mitglied inaktiv - 14.01.2017, 14:01



Antwort auf: Fragen zum Elterngeld bei Berentung

Der Vater will nicht zahlen und deshalb nichts unterschreiben. Ich war noch nicht beim JA, weil ich noch nicht wieder fit bin (Wochenbett) und keinen Streit mit dem will. Da dachte ich, ich beantrage wenigstens schonmal Kindergeld und Elterngeld. Ganz schön heftig, was einem hier gleich unterstellt wird, es kennt keiner die ganze Geschichte und ich wurde schon beim letzten Mal derart verurteilt... Mir würde als Antwort schon helfen, wenn mir jemand erklärt, ob ich nun einkommensabhängig oder -unabhängig ankreuzen muss.

von Ottilie2 am 14.01.2017, 15:50



Antwort auf: Fragen zum Elterngeld bei Berentung

Unabhängig. Du hast ja gar keiin Einkommen. Alles was Du hast zählt nicht fürs Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 14.01.2017, 21:48



Antwort auf: Fragen zum Elterngeld bei Berentung

Naja, Rente ist schon ein Einkommen. Aber eben kein ERWERBSeinkommen..

von Ottilie2 am 15.01.2017, 07:30



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