Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin Krankenschwester und hatte seit Februar 2014 ein BV aufgrund meiner Schwangerschaft. In dieser Zeit habe ich Mutterschutzlohn erhalten (Durchschnittsverdienst der 3 vorausgegangenen Monate vor der Schwangerschaft) Im August 2014 bin ich Mama geworden und habe 1 Jahr Elternzeit beantragt. Mein Mann und ich haben vor unsere Familienplanung möglichst bald abzuschließen. Das heißt also ich möchte in den nächsten Monaten versuchen wieder schwanger zu werden. Jetzt stellt sich uns die Frage, wie ich zu handeln habe, sobald ich wieder schwanger bin und wie viel Geld mir dann zusteht. 1.) Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort mitzuteilen oder warte ich damit bis kurz vor Ende der beantragten Elternzeit? 2.) Ab Mitte August wenn meine Elternzeit vorbei ist, würde ich bei erneuter Schwangerschaft wieder ein BV erteilt bekommen. Sehe ich es richtig, dass ich dann wieder den gleichen Mutterschutzlohn, wie in der ersten Schwangerschaft erhalte und somit auch das Elterngeld fast gleich bleibt, obwohl ich zwischenzeitlich nicht gearbeitet habe? 3.) Oder kann mein Arbeitgeber sogar von mir verlangen, dass ich die Elternzeit verlängere, womit ich dann auch die Ansprüche auf Mutterschutzlohn verliere und somit erst wieder Mutterschaftsgeld erhalte (wodurch auch das Elterngeld weniger werden würde)? Vielen Dank im Voraus!
von cora585 am 07.03.2015, 12:14