Hallo Frau Bader, bis zum 31.7. bin ich in familienpolitischer unbezahlter Beurlaubung, zum 11.8. beginnt mein Mutterschutz. Ich wohne direkt an Grenze zu Deutschland (dort auch Arbeitgeber), Wohnort Österreich und nun wegen des unbezahlten Urlaubs auch bei meinem Mann in Österreich krankenversichert. Können Sie mir zufällig sagen wie es sich nun mit der Krankenversicherung künftig verhält? Es sieht ja für eine KK seltsam aus, wenn ich zum 1.8. eine Versicherung bentrage und dann im Endeffekt sofort in Mutterschutz gehe und entsprechend Geld in dieser Zeit beziehen werde. Sind die Krankenkassen verpflichtet mich dann überhaupt aufzunehmen? Oder beziehe ich in dem Fall gar kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Wer meldet mich bei einer Krankenkasse an? Muss ich das tun, oder der AG? Der Krankenkasse kann ich ja meine Schwangerschaft dann auch erst sehr spät mitteilen? Vielleicht haben Sie ein paar Antworten oder können mir auch sagen wo ich entsprechende Infos erhalten könnte. Vielen Dank, V. Kerber
von Anerev86 am 27.03.2017, 13:14