Frage: Frage

Guten Tag, ich wollte mal grundsätzlich fragen wie es bei einem Beschäftigungsverbot ist, wenn man immer eine Bonuszahlung erhalten hat? Die Bonuszahlung ist vertraglich nicht vereinbart. Jeder Mitarbeiter bekommt allerdings zwei Mal im Jahr Bonus ausgezahlt. Also angenommen man hat ab Juni 13 ein BV. Der Bonus wird im Mai 13 (hab ich ja schon bekommen) Sept.13 und Dez,.13 gezahlt. Das Mitarbeitergedpräch und die Leistungsbesprechung fand im Mai statt und umfasste den Zeitraum Mai 12-Mai 13. Das Mitarbeitergespräch entscheidet über die Höhe des Boni. Jetzt meine Frage, habe ich trotz des BV Anspruch auf Bonus, auch wenn der Bonus vertraglich nicht festgelegt wurde? Denn eine Gehaltserhöhung ist doch auch nicht Vertraglich festgelegt, aber muss mir doch auch gezahlt werden. Insbesondere wird der Bonus ja für einen Zeitraum gezahlt, für welchen ich noch direkte Leistung gebracht hatte. Danke für Ihre Antwort. LG

von JEW am 23.06.2013, 08:32



Antwort auf: Frage

Hallo, vom Arbeitgeber ist mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Nicht in die Berechnung fallen Einmalzahlungen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013