Frage zur Urlaubstagen im BV u Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zur Urlaubstagen im BV u Mutterschutz

Hallo Frau Bader. Ich bin schon eine Weile im BV, ich hätte sonst noch 7 Tage Urlaub gehabt, verfallen die auf Grund des BV. Und wie ist das im Mutterschutz. Wenn ich z.B. bis Ende Mai im Mutterschutz bin, stehen mir da für Januar bis Mai Urlaubstage zu u kann ich diese bis nach der Elternzeit aufsparen u dann nehmen? Danke schon mal

von Dinechen am 27.11.2015, 12:36



Antwort auf: Frage zur Urlaubstagen im BV u Mutterschutz

Hallo, Urlaubstage im BV verfallen nur, wenn Sie bereits genehmigt waren. Ansonsten hat man Ansprüche bis einschließlich für den Monat, in dem das BV endet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2015



Antwort auf: Frage zur Urlaubstagen im BV u Mutterschutz

Was meinen Sie mit genehmigt? Bei uns ist es so das wir für das ganze Jahr den Urlaub einreichen u dann eben auch bekommen. Und im Mutterschutz steht mir kein Urlaub zu? Nochmals vielen Dank

von Dinechen am 27.11.2015, 13:26



Antwort auf: Frage zur Urlaubstagen im BV u Mutterschutz

Wenn der Urlaub schon am Jahresanfang geplant war und genehmigt und du in der Zeit ein BV hattest,dann verfällt er. Im Mutterschutz erwirbt man wieder Urlaubstage, die kann man nach der EZ nehmen.

von sternenfee75 am 27.11.2015, 19:56



Antwort auf: Frage zur Urlaubstagen im BV u Mutterschutz

Wenn Du von Mutterschutz im Mai sprichst, dann denke ich mal meinst du Mai 2016, dann dürfte das hier so passen: 1. Da du für das 2015 schon am Jahresanfang die Urlaubsplanung abgegeben hast, und diese dann wohl auch genehmigt wurde, dann ist der Urlaubsanspruch für 2015 erledigt. Denke mal das sind die 7 Tage welche Du meintest. 2. Für 2016 hast Du ja noch keine Urlaubsplanung abgegeben, entsprechend kann da auch nichts genehmigt worden sein, also besteht dieser Anspruch ab Januar 2016. Ganz regulär bis zum Mutterschutz (6 Wochen vor Geburt). Diesen Urlaubsanspruch behälst du bis ins Folgejahr nach der Elternzeit. Auch trotz des BV jetzt. 3. Für die Zeit des Mutterschutzes vor der Geburt, und auch dem nach der Geburt (mindestens die 8 Wochen, bei Mehlingen oder Frühgeburt 12 Wochen nach Geburt) erwirbst Du auch noch Urlaubsanspruch. Der bleibt dir auch bis nach der Elternzeit erhalten. 4. In der Elternzeit selbst erwirbst Du keinen Urlaubsanspruch, außer Du gehst im Zuge der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Machen ja nicht wenige nach dem einen Jahr Elterngeld. Gehst Du da TZ arbeiten, erwirbst Du neunen Urlaub.

Mitglied inaktiv - 27.11.2015, 21:49



Antwort auf: Frage zur Urlaubstagen im BV u Mutterschutz

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von Dinechen am 28.11.2015, 16:51



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