Guten Tag Frau Bader, ich weiß nicht ob Sie mir in diesem Fall weiter helfen können, daher versuch ich einfach mein Glück ;-) Wir haben seit 2008 und 2009 2 Garagen angemietet die mängel aufweisen. Diese haben wir nun zum wiederholten Male der Vermieterin bekannt gegeben und auch gesagt, dass wir die Miete kürzen wenn nicht was repariert wird. Angeblich will sie das nun im Herbst tun... Gleichzeitig wollte Sie dann aber auch, dass wir die Garagen kündigen, weil wir ja nun was von ihr verlangen und die arme Frau hat nunmal kein Geld...Als ich ihr sagte, dass wir das nicht wollen, meinte sie, dass sie uns dann die garagen kündigen wird. Gesagt getan, nun haben wir die Kündigungen vorliegen ;-( und das nur, weil wir mängel beanstandet haben... kündigung ist zum 31.07.12 im vertrag steht, dass das mietverhältnis mit einer frist von 4 wochen zum monatsende zu kündigen ist. aber nichts davon, dass dies beide parteien können oder das der mieter mit einer frist x und der vermieter mit einer frist y kündigen kann. nur, dass der vermieter ohne frist außerordentlich kündigen darf, wenn der mieter seinen verpflichtungen nicht nachkommt wie zahlungsrückstand, überlassung an dritte, erhebliche belästigung an vermieter oder andere mieter, verstoß gegen umweltschutzbedingen. dies trifft aber nicht zu. in der kündigung ist auch kein grund genannt. ist diese kündigung rechtens? wie sollen wir uns nun verhalten? vielen dank schonmal mfg lynnsmum
von lynnsmum am 24.06.2012, 16:11