Frage: Frage zum väterlichen Umgang

Liebe Frau Bader, ich habe sie schön öfter um Rat gebeten, nun benötige ich diesen noch einmal. Ich habe eine 10jährige Tochter, ihr Vater hat kein Sorgerecht und sieht sie selbstverständlich regelmässig. Meine Tochter hat nun etwas ganz tolles geschafft. Sie darf an einer der besten Ballettschulen Europas ihre Tanzausbildung beginnen. Es ist eine Hochschule, in der es auch eine Oberschule gibt. Sie wird also ab dem neuen Schuljahr sowohl da ihre Schule absolvieren als auch ihre Ballettausbildung. Die Schulzeit beträgt tgl von 8-18 Uhr und auch am Samstag wird es Unterricht geben. Nicht regelmässig aber schon des öfteren. Welche Vereinbarungen trifft man in so einem Fall? Sie muss natürlich auch am WE in der Schule erscheinen. Man sagte zu uns, dass gerade am WE der verpasste Schulunterricht nachgeholt wird. Ich bin immer sehr flexibl was die Umgangszeiten betrifft. Richte mich meistens nach ihm. Er ist leider sehr sturr, lässt sich von mir nichts sagen. Was ist, wenn er an so einem Tag auf seinem Umgang besteht, obwohl sie schulpflicht hat? Gibt es eine gute Lösung dafür? Für unsere Tochter ist es ihr Traum, sie hat wahnsinnig hart dafür gearbeitet. Tanzen ist ihr Leben. Ich habe große Bedenken, dass er es nicht einsieht und Rücksicht nimmt. Vielen Dank

von Colien07022004 am 15.03.2014, 13:08



Antwort auf: Frage zum väterlichen Umgang

Hallo, dann muss man eben das UMgangsrecht an den SAmszagen/ WEs machen, wo sie keine Schule hat. Das kann man doch gestalten. ich denke, da stehen die Interessen des Kindes vorne. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2014



Antwort auf: Frage zum väterlichen Umgang

Es ist ja nicht jeden Samstag. Um ihm entgegenzukommen würde ich einen Termin beim Jugendamt machen ( Zeugen und falls er klagt wichtig ) und ihm anbieten ihm dann in den Ferien entgegenzukommen. Wird eh Zeit für einen geregelten Umgang. Generell stehen die Samstage doch auch fest oder ? Ist dann also auch planbar. Den Gerichten ist das Kindeswohl wichtig und da sie dort ihren Traum erfüllen kann werdet ihr Eltern drumherum planen müssen. Würde mich da an Deiner Stelle nicht verrückt machen, Notfalls soll er klagen. Aber dann ist es mit seinen Spontanaktiomen auch vorbei.

von Sternenschnuppe am 15.03.2014, 13:19



Antwort auf: Frage zum väterlichen Umgang

Ich danke Dir! Ich habe insgeheim gehofft, dass es dabei ganz besonderen um das Kindeswohl geht. Sie ist ja auch schon 10 und kann ganz klar ihre Wünsche äußern. Es betrifft nicht jedem Samstag. Unsere Tochter wird auch sehr viel an Staatsopern und Schauspielhäusern unterwegs sein. Sie wird ein sehr priviligiertes und auch sehr spannendes Leben führen. Die Samstage sind eigtl fest geregelt, ausser er hat keine Lust. Dann kann es auch schon gut möglich sein, dass er 4 Wochen verstreichen lässt. Aber wenn er sich nach so einer langen Zeit meldet, dann müssen alle sofort rotieren. Das geht dann natürlich nicht mehr und darin sehe ich das Problem. Er muss dann auch kompromissbereit sein, gerade das funktionierte nie. Ich werde einmal auf unser zuständiges JA gehen und mich beraten lassen. Er wird keinesfalls einem Termin zustimmen, dass tat er noch nie. Aber zumindest habe ich mich schon gekümmert. Aber ich kann davon ausgehen, dass immer zu ihrem Wohl entschieden wird? Es ist ihr absoluter Traum. Lg

von Colien07022004 am 15.03.2014, 17:31



Antwort auf: Frage zum väterlichen Umgang

Nimm einfach mal die Fakten. Es gibt kein Umgangsurteil. Du hast alleiniges Sorgerecht. Somit entscheidest Du alleine auf welche Schule sie geht. Da kann er also gar nicht rütteln. Da es kein Umgangsurteil gibt, ist der Umgang auch nicht festgelegt. Eure Situation ändert sich nun und Du machst ihm netterweise Angebote für einen verlässlichen Umgang. Und das würde ich auch erst kurz vorher überhaupt thematisieren bei ihm. Entweder er geht drauf ein, oder er lässt es bleiben. Du solltest es allerdings auch bleiben lassen immer zu springen wenn es ihm beliebt. Passt ihm das nicht muss er klagen auf Umgang zu seinen Wunschzeiten. Zum einen wird ihn da die Verbindlichkeit abhalten von diesem Schritt. Und viel wichtiger : bis es dann zu einem Gerichtstermin kommen würde, geht das Kind schon auf die Schule. Kein Rochter der Welt wird einen Schulwechsel anordnen nur damit die alleinerziehende Mutter springen kann wie es dem Vater beliebt. Oder auch nicht. Von daher kannst Du gaaaaaaanz entspann sein. Und das Kind ist auch alt genug ihm zu vermitteln dass man einige Dinge eben planen muss und wenn man sich zu spät für etwas entscheidet es eben zu spät sein kann. Spielbesuch mit ihrerseits Freundinnen geht ja auch nicht immer wenn sie das spontan will. So zum Vergleich :-) P.S. War das nicht der liebreizende Vater der das Kind nicht ein ganzes Wochenende nehmen will ?

von Sternenschnuppe am 15.03.2014, 17:49



Antwort auf: Frage zum väterlichen Umgang

Es gibt ja auch normal Schulen an denen ab und an Samstags unterrichtet wird und da müssen die Kinder auch erscheinen!

von CKEL0410 am 15.03.2014, 18:50



Antwort auf: Frage zum väterlichen Umgang

:-) ja, dass ist dieser liebreizende Vater. Ich weis auch, dass es nicht richtig ist, zu springen, wenn ihn beliebt. Aber ich wollte einfach nie als die "Mutter" gelten, die dem Vater den Umgang erschwert, nur weil sie ihre persönlichen Gefühle nicht aussen vor lassen kann. Er hat sich schon einiges erlaubt, stach ihr ohne meine Einwilligung Ohrlöcher und verlor sie schon einige male auf diversen Märkten. Dennoch war ich mir immer sicher, dass es gut für unsere Tochter ist auch Kontakt mit ihrem leiblichen Vater zu haben. Aber jetzt weis ich, dass ich mich nicht mehr rumkommandieren lasse. Denn unsere Tochter hat die Mglk ihren Traum zu leben. Das macht er ihr sicher nicht kaputt. Danke für deine tollen Tipps, habe mich sehr daeüber gefreut! Lg

von Colien07022004 am 16.03.2014, 07:51



Antwort auf: Frage zum väterlichen Umgang

Schau sobald Du den Jahresplan hast ( oder was es da gibt wo man sehen kann wann Unterricht ist und wann nicht ) wann die Umgangswochenenden gehen. Auch mal Brückentage anbieten schriftlich dann beim Jugendamt. Er könnte sie ja auch Samstags von der Schule abholen und dann Umgang bis Sonntag. Damit dokumentierst Du Deine Bereitschaft und brauchst nun wirklich kein schlechtes Gewissen haben. Ihm bleibt es ja nur zu klagen wenn er das anders will. Und was will er dem Richter dann sagen ? " Ich will dass sie die Ausbildung nicht macht weil sie dann nicht mehr springen können wie ich das will wenn mir danach ist. Übernachten soll das Kind aber eh nicht, das ist mir zu anstrengend und Verbindlchkeit finde ich doof " Ich wäre gerne Zaungast ;-) Und Deine Tochter ist keine 4 mehr, die weiß genau was abgeht und wer da das Problem ist. Ganz sicher.

von Sternenschnuppe am 16.03.2014, 08:42



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