Frage: Frage zum "Vaterwochenende"

Guten Tag Frau Bader, mein Ehemann und ich leben getrennt, unsere Tochter ist 19 Monate und lebt bei mir. Er zog zurück zu seinen Eltern und da wird er wohl die nächsten Jahre auch wohnen bleiben. Aktuell besucht er die Kleine 1x die Woche bei mir, er geht mit ihr allein ins Kinderzimmer und sie spielen. Bald möchte er aber das Recht wahrnehmen, sie mal übers Wochenende mit heimzunehmen. Er (26) teilt sich das Zimmer mit seinem Bruder (16). Seine Schwester (22) und seine Eltern haben zwar noch je ein eigenes Zimmer + Wohnzimmer (4-Zimmer-Whg). In keinem Zimmer wäre aber Platz für ein kleines Babybett, keine Spielecke oder sonst eine Möglichkeit des Rückzugs. Alle sind immer daheim weil außer ihm weder Mutter noch Vater noch Geschwister arbeiten. Unsere Tochter ist sehr sensibel und fremdelt auch immernoch extrem. Ich weiß es wird ihr zuviel werden, zumal sie die Familie kaum kennt. Kann er unter diesen Umständen sein Recht auf das WE mit Übernachtung durchsetzen? Ich will ihm unsere Tochter nicht vorenthalten, möchte sie aber nicht unnötig psychisch belasten. Dass er einfach öfter zu uns kommt oder auf der Couch mal bei uns schlafen kann, hat er abgelehnt. Vielen Dank und Grüße

von Marinaelena am 13.10.2016, 23:46



Antwort auf: Frage zum "Vaterwochenende"

Hallo, das Umgangsrecht wird sukzessive ausgeweitet, wenn er das Kind gerade einmal 1 Stunde hat, wäre es sinnvoll, diese Zeit erst einmal auszuweiten, bevor das Kind über Nacht bei ihm ist. Unabhängig davon ist es natürlich auch in einer kleinen Wohnung möglich, das Umgangsrecht auszuüben. Ich kann nicht glauben, dass in keinen Raum ein Kinderbett aufgestellt werden kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2016



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Ich bin kein Anwalt, aber... meines Wissens besteht sowohl für Kind als auch Elternteil ein Recht auf Umgang. Übrigens auch für Großeltern. Wie der ausgestaltet wird, ist von den Umständen und dem Alter abhängig. Der Maßstab ist das Kindeswohl. Nirgends steht aber, dass ein Kind beim anderen ET übernachten muss. Auch die oft kolportierten 14-Tage, hälftige Ferien und dergleichen sind nur Richtschnur/ Auffassung und kein Gesetz. Unter den von Ihnen genannten Umständen, würde ich die Übernachtung solange verweigern, bis er mindestens einen eigenen Schlafraum mit Kinderbett vorweisen kann. Vielleicht können Sie mit ihm vernünftig sprechen und er merkt selbst, dass es keine gute Idee ist. Wenn Sie von vornherein ein eskalierendes Gespräch fürchten, bitten Sie das örtliche Jugendamt um Hilfe. Entweder führen die mit Ihnen gemeinsam ein vermittelndes Gespräch oder Sie werden an eine entsprechende Stelle weiter verwiesen. Wohnt er denn so weit weg, dass er nicht Samstag und Sonntag, zum Beispiel, sein Kind jeweils sehen/ holen kann, um mit ihm was zu unternehmen? Ich finde es auch nicht gut, dass der Umgang jedesmal bei Ihnen statt findet. Sinn des Umgangs ist ja, dass eine Beziehung zum nicht im Haushalt lebenden Elternteil aufgebaut wird. Letzten Endes kann er natürlich versuchen, seine Meinung gerichtlich durchzusetzen. Das ist sein Recht.

von grummelbrumm am 14.10.2016, 01:30



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Schlafen wir alle zusammen mit mehreren Kindern in einem Zimmer auf einem Matratzenlager. Manchmal eine Woche lang. Die Kinder lieben es! Vater und Kind haben ein Recht auf Zeit alleine, ihr solltet erst einmal deutlich die Zeit ausweiten und er sie zum Beispiel Samstags um zehn holen und um 17 Uhr zurück, dann eine Übernachtung und dann zwei. Rechtlich spricht nichts dagegen, auch wenn er bei seinen Eltern wohnt. Das Kind hat keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Eigenes Bettchen kannst Du ihm ja noch einmal ans Herz legen.

von Sternenschnuppe am 14.10.2016, 07:23



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Danke für die Antworten! Es ist eine sehr alte Wohnung mit relativ kleinen Zimmern. Er und sein Bruder haben daher auch ein Stockbett. Es gibt wirklich in keinem Zimmer einen Platz für ein Babybett. Nicht mal so ein Reisebettchen von z. B. Hauck.

von Marinaelena am 14.10.2016, 08:59



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Dein Ex ist 26(!) Selbst wenn er nur von hartz 4 leben würde hat er anrecht auf eine eigene Wohnung. Wovon lebt seine Familie, vom Amt? Haben die Eltern angegeben das ihr Sohn wieder bei ihnen lebt?

von sterntaler82 am 14.10.2016, 09:36



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Sein Vater und die Schwester sind gerade arbeitslos (ALG1), die Mutter ist Hausfrau und der Bruder geht noch zur Schule. Er möchte dort so lange wie möglich wohnen bleiben, denn der Trennungsgrund war, dass er mehr Zeit für sich und wieder mehr von "seinem" Geld für sich haben möchte (ich bin ja noch in Elternzeit, er war Alleinverdiener). Bei seinem Verdienst wäre eine günstige Wohnung zwar drin, aber dann bliebe ja weniger Geld für seinen ausschweifenden Lebensstil...

von Marinaelena am 14.10.2016, 12:30



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Ich gehe davon aus er zahlt für euer Kind und Dich ?

von Sternenschnuppe am 14.10.2016, 12:39



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Das hoffe ich auch das er zahlt. Ausschweifender Lebensstil? Ganz toll wenn man auf dicke Hose macht und dann Abends ins stockbett muss!

von sterntaler82 am 14.10.2016, 13:00



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Es sollte wenigstens die Möglichkeit bestehen, dass das Kind nur mit Papa gemeinsam in einem Raum schläft. Dann muss halt ein anderer den Platz dafür machen. Denn es geht darum, dass die beiden ihre Beziehung aufbauen/ erhalten. Ein Kinderbett sollte auch vorhanden sein, damit das Kind die Möglichkeit hat da zu schlafen, wenn es denn möchte. Ich habe kein Problem mit einem Familienbett, haben wir auch. Wir haben aber auch für jedes Kind ein Bett, damit es nicht bei Mama und Papa schlafen muss, wenn es nicht will.

von grummelbrumm am 14.10.2016, 20:55