Frage zum Mutterschutz/ arbeitgeberanteil.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zum Mutterschutz/ arbeitgeberanteil.

Hallo, Ich starte direkt mal mit meiner frage. Meine beste Freundin erzählte mir gestern sie hat mit der AOK telefoniert und die meinten zu ihr wenn ein Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter hat, muss der Chef keinen Mutterschutz bezahlen- sprich der Arbeitgeberanteil der über die 13€ der Krankenkasse hinaus geht, die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt. Ich hab das ganze Internet nach Informationen hierzu abgesucht, aber auch dort werde ich nicht wirklich schlau. Habe nun aber auch einen Teil gelesen, wo der Arbeitgeber nicht zahlen braucht, wenn man hinterher in Elternzeit geht. Wie verhält es sich damit? Grüße Inga

Mitglied inaktiv - 01.10.2017, 11:34



Antwort auf: Frage zum Mutterschutz/ arbeitgeberanteil.

Hallo, Das stimmt nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2017



Antwort auf: Frage zum Mutterschutz/ arbeitgeberanteil.

Das ist Mist. Keine Ahnung was deine Freundin da gehört hat bzw gesagt bekommen hat. Klar muss der AG auch Mutterschaftsgeld zahlen. Er bekommt es eh so oder so von der KK wieder. Was aber ist, ist das man keinen Anspruch auf Teilzeit innerhalb der Elternzeit hat bzw danach wenn der Betrieb weniger wie 15 Mitarbeiter hat. Ehrlich weiß ich auch nicht was du meinst gelesen zu haben bezüglich der Elternzeit. Elternzeit beginnt mit der Geburt und ja, innerhalb dieser muss der AG nichts zahlen. Der Arbeitsvertrag ruht ja. Trotzdem bekommt Frau natürlich mindestens die 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach Geburt - das läuft gleichzeitig. Mutterschutz hat ja jede Frau nach Geburt, Elternzeit aber eben nicht jede. Die hat man nur dann wenn man eben auch einen Arbeitgeber hat.und diese entsprechend dem AG auch mitteilt. Evtl hat deine Freundin ja einen Minijob. Das hat aber mit der Betriebsgröße nichts zu tun. Lese doch einfach mal selbst bei der AOK nach, oder in der Online-Broschüre vom entsprechenden Ministerium, dann wirst du meine Aussagen bestätigt sehen.

Mitglied inaktiv - 01.10.2017, 11:58



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