Hallo Frau Bader, wir bekommen Anfang Januar unsere Kleine. Wir sind beide Selbständig und wollen Elterngeld immer abwechselnd beantragen: 2 Monate ich, 1 Monat meine Freundin, wieder 2 Monate ich usw. (14 Monate lang) Zum Antrag habe ich 2 Fragen: 1. Da ich ja noch keinen Steuerbescheid für 2016 haben werde, möchte ich eine von mir ausgefüllte Anlage EÜR als Bemessungsgrundlage einreichen, reicht das ? 2. wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich in "meinen" Monaten kein Gewinn machen, in denen meiner Freundin dann schon. Aber wie wird das am Ende überprüft? Aus einem Steuerbescheid ist ja nicht der Monatsgewinn ersichtlich, sondern nur der vom ganzen Jahr. Mache ich dann am Ende des Elterngeld-Erhaltes eine Monats-Gewinn-übersicht ? Danke schonmal für ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Kai
von kalif am 15.12.2016, 18:23