Hallo Frau Bader,
ich hätte ein paar Fragen. Mein Sohn wird im Februar 2015 7 Jahre alt. Ich hatte bisher nur ein Jahr Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz. Jetzt würde ich gern noch ein oder zwei Jahre Elternzeit nehmen. Geht das? Und besteht der Kündigungsschutz seitens des Arbeitgebers dann auch? Ich würde gern mit 30 h weiterarbeiten. Kann der Arbeitgeber die Elternzeit auch ablehnen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen im voraus.
Viele Grüße
Nicole
von
kolli0704
am 25.11.2014, 10:17
Antwort auf:
Frage zu Elternzeit verlängern in Schulzeit
Hallo,
mit Zustimmung vom AG kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. nehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2014
Antwort auf:
Frage zu Elternzeit verlängern in Schulzeit
Elternzeit kann nur bis zum 8. Geburtstag übertragen werden.
Hast Du Dir die zwei Jahre denn schriftlich sichern lassen, dass Du sie noch nehmen kannst ?
Wenn nein, dann kann der AG ablehnen.
Zumindest die Elternzeit, aber vielleicht steht er dem Teilzeitwunsch auch ohne Elternzeit positiv gegenüber?
von
Sternenschnuppe
am 25.11.2014, 10:36
Antwort auf:
Frage zu Elternzeit verlängern in Schulzeit
Man kann sich nur bis zu 12 Monate übertragen lassen. Beantragen muss man dies vor dem 2. Geburtstag.
Ist also alles schon rum!
Sofern der AG einverstanden ist, kannst du noch bis zum (Tag vor dem) 8. Geburtstag EZ nehmen. Dann bestünde Kündigungsschutz. Und man kann bis zu 30 Std arbeiten gehen.
Du solltest dich aber zB die KV nochmal informieren...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.11.2014, 11:18