Frage zu Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zu Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld

Hallo Frau Bader, ich habe schon das gesamte Internet abgesucht aber leider nicht die exakten Antworten auf meine Fragen erhalten und hoffe das Sie mir weiterhelfen können! Also, ich bin im 8en Monat schwanger und bekomme vorraussichtlich am 11.3.12 mein Kind. Antrag für Mutterschaftsgeld wurde schon gestellt. Und ich habe auch schon gelesen das ich den Antrag auf Elterngeld 4 Wochen vor dem Entbindungstermin und den Antrag auf Elternzeit 6 Wochen vor Beginn stellen muss. Stimmt das soweit? Und jetzt meine Frage, Wie lange bekomm ich das Elterngeld? Und was ist wenn mein Partner und ich gemeinsam in Elternzeit gehen wollen, können wir dann gemeinsam 3 Jahre die Elternzeit in Anspruch nehmen? Und wer bekommt das Geld oder bekommen beide etwas oder bekommt man mehr wenn man zu zweit geht oder genau so viel als wenn ich alleine gehen würde? Bekomme ich dann wenn die 12 oder 14 Monate vorbei sind in denen ich Elterngeld bezogen habe anderweitige Zuschüsse oder dann bloß noch das Kindergeld? Und wie muss ich Kindergeld beantragen, also wann muss ich das tun? Ich weiß das sind sehr viele Fragen aber ich habe einfach nichts konkretes gefunden. Mit freundlichen Grüßen, Claudia

Mitglied inaktiv - 28.01.2012, 14:01



Antwort auf: Frage zu Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld

Hallo, lesen Sie doch bitte erst einmal die Basics unter http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/ und fragen dann nach, wenn es noch Unklarheiten gibt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2012



Antwort auf: Frage zu Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld

Hallo also gut informiert bist du ja nicht. Also mutterschaftsgeld gibt es von der kk und dem ag. Wenn du nicht arbeitest gibt es auch kein Geld. Eg bekommt man 12 Monate ,14 wenn der Vater auch 2 Monate nimmt. Man kann bis zu 3 j. Nehmen bekommt aber nur 12 Monate eg oder wenn man es zur Hälfte auszahlen lässt dann hält die doppelte Zeit.zusammen 3 Jahre nehmen kann man,muss man aber auch finanzieren können! Eg kannst du nach der geb. Mit der entsprechenden geburtsurkunde beantragen,den Antrag kannst du aber jetzt schon ausfüllen genau so kannst du es auch beim kg machen,Kinder gelt bekommt man 184 Euro.

von CKEL0410 am 28.01.2012, 17:12



Antwort auf: Frage zu Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld

Elterngeld und Kindergeld kann man erst nach der Geburt beantragen, weil man die Geburtsurkunde braucht. Gibt extra Ausfertigungen davon für Kindergeld, Elterngeld und Taufe. Mutterschaftsgeld sofern Arbeitgeber vorhanden und dann beginnt das Elterngeld auch erst nach ! dem Mutterschaftsgeld und wird 10 Monate gezahlt. Hast Du keine Arbeit, dann bekommst Du das Elterngeld 12 Monate. Beziehst Du nun H4 wird das Elterngeld voll als Einkommen angerechnet. Dem Partner stehen 2 Monate Elterngeld zu. Elternzeit ist 7 Wochen vor Antritt anzugeben, das heißt dann in der Regel innerhalb der ersten Woche nach der Geburt. Ihr wollt beide in Elternzeit gehen , wenn ihr das finanzieren könnt, dann geht das sicherlich. Schöne Restschwangerschaft !

Mitglied inaktiv - 28.01.2012, 18:27



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