Frage zu Elterngeldantrag (Elternzeit, Geschwisterbonus und Bemessungsgrundlage)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zu Elterngeldantrag (Elternzeit, Geschwisterbonus und Bemessungsgrundlage)

Ich beantrage das Elterngeld für mein zweites Kind (vor. Geburtstermin 14.10.2016). Mein erstes Kind ist am 14.12.2014 geboren. Beim Ausfüllen des Antrags sind mir zum neuen "elterngeld plus" einige Unklarheiten aufgefallen für die ich leider noch keine Antwort im Internet finden kann und da wir beruflich in den USA sind kann ich auch leider nicht telefonisch bei der Elterngeldstelle um Antworten bitten. Es wäre toll wenn ich in diesem Forum Hilfe und Antworten finden würde :-)  1. Kann ich die Elternzeit für Kind 2 in Anschluss an die Elternzeit für Kind 1 nehmen? Oder ist es für das Elterngeld wichtig das im Bezugszeitraum auch Elternzeit für Kind 2 genommen wird. 2. Wenn ich den vollen Geschwisterbonus erhalten möchte, muss ich dann das Basis-Elterngeld über 12 Monate beantragen? Oder ist es trotzdem möglich sich das Geld mit einem längeren Bezugszeitraum über 24 Monate auszahlen zu lassen (Anspruch Geschwisterbonus würde am 14.12.2017 enden und der Bezugszeitraum dann erst am 14.10.2018) 3. Ist es richtig das es mit dem neuen "Elterngeld Plus" theoretisch möglich wäre beim Elterngeld-Antrag des zweiten Kindes, in der Bemessungsgrundlage 24 Monate für den Bezug des Elterngeldes ausklammern zu lassen anstatt wie bisher nur 12 Monate? Und zwar genau dann wenn für Kind 1 Elterngeld mit Elterngeld-Plus über 24 Monate bezogen werden würde. Damit wäre es ab der Einführung ja möglich (unter gewissen Bedingungen!) für Kind 2 das gleiche Elterngeld zu beziehen wie für Kind 1, ohne dazwischen nochmal arbeiten zu gehen.

von Duma am 28.09.2016, 21:10



Antwort auf: Frage zu Elterngeldantrag (Elternzeit, Geschwisterbonus und Bemessungsgrundlage)

Hallo, die Fragen halte ich für nicht relevant. Wenn Sie in Amerika leben, haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Es sei denn Sie sind von Ihrem Arbeitgeber versandt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2016



Antwort auf: Frage zu Elterngeldantrag (Elternzeit, Geschwisterbonus und Bemessungsgrundlage)

Nein, das ist nicht möglich. Ausgeklammert werden nur die ersten 12 Monate von Kind 1 und der Mutterschutz. Der Bemessungszeitraum ist immer bis 12 Monate, lediglich der Auszahlungszeitraum kann auf bis zu 24 Monate gestreckt werden. Bleiben also 8 Nullrunden und 4x altes Gehalt. Je nach Verdienst wird es dann nahezu der Mindestsatz plus 75€ Geschwisterbonus. Sofern ihr dann in Deutschland lebt.

von Sternenschnuppe am 28.09.2016, 21:20



Antwort auf: Frage zu Elterngeldantrag (Elternzeit, Geschwisterbonus und Bemessungsgrundlage)

Ja wir sind in Deutschland angestellt uns uns steht Elterngeld zu. Das Problem ist nur Antworten zu bekommen. Leider weiß ich jetzt immer noch nicht ob ich das Eltetngeld-Plus über 24 Monate nehmen kann und trotzdem den vollen Geschwisterbonus bekomme. Mir ist einfach nicht klar wie das jetzt mit dem Bezugszeitraum geregelt ist, den dieser ist beim Geschwisterbonus und beim Bemessungszeitaum ja ausschlaggebend! Und mit Elterngeld-Plus sind doch jetzt 24 Monate statt wie bisher 12 Monate möglich, oder nicht?

von Duma am 02.10.2016, 04:02



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