Hallo Frau Bader ich bin noch bis zum 23.01.19 in Elternzeit,bekomme bis zum 28.11.17 Elterngeld.
In Januar wird meine Kleine 2 Jahre.
Das heisst auch das sie in den Kindergarten halb tags gehen wird.
Aber da ich jetzt schon weiß das ich nicht zu meinen alten Arbeitgeber zurück gehe. Da es erstens 20 km entfernt ist und ich keinen Führerschein habe. Es keiner auf meine Kleine aufpassen kann nach dem Kindergarten. Ist jetzt meine Frage kann ich mich kündigen ob e das ich eine Sperre bekomme bzw ein aufhebungskündigung schreiben. Da mein mann vollzeit arbeitet .
Hoffe sie können mir helfen.
von
TinA91
am 05.09.2017, 15:49
Antwort auf:
Frage wegen der Kündigung
Hallo,
ob Sie kündigen oder einen Aufhebungsvertrag gemacht wird, ist egal.
Grundsätzlich prüft in diesem Fall das Arbeitsamt, ob Ihnen die Entfernung zumutbar war und, was ja gar nicht geschrieben worden ist, ob der Arbeitgeber überhaupt verpflichtet ist, Iihnen Teilzeit anzubieten ob es ihm praktisch möglich ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2017
Antwort auf:
Frage wegen der Kündigung
Ob Du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst ist wegen einer möglichen Sperre egal. Und ob es die gibt kann dir nur das Arbeitsamt sagen. Also erst bei denen anfragen, auf das Problem hinweisen und schauen was die sagen.
Bester Weg, rechtzeitig einen neuen Job suchen. Solange du in EZ bist darfst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten gehen, bei deinem eigentlichen AG oder mit seiner Zustimmung auch woanders. da du aber EG Plus bekommst müsstest du das melden, es wird dann beim EG evtl zu Kürzungen führen. dann wäre angeraten sich das restliche EG evtl auf einen Schlag auszahlen zu lassen um das zu umgehen. Also bei der EG-Kasse beraten lassen.
ALG1 bekommst du eh nur anteilig wenn dein Kind nur halbtags betreut ist. Den du kannst dann ja auch nicht VZ arbeiten.
Mitglied inaktiv - 05.09.2017, 18:21