Frage: Frage wegen alg 2

Hallo Frau Bader Ich habe am 26.07.17 meinen antrag auf alg2 abgegeben. Ich bin noch in Elternzeit und muss bis März 2018 alg2 beantragen.Mein Freund war bis vor kurzem noch selbstständig ist es aber nicht mehr und hat einen halbtagsjob.Meine Frage ist,ob wir dann noch Geld vom juli rückwirkend bekommen oder dann erst ab August?und wir haben gestern ein Scheiben bekommen bekommen das wir von unserer ersten Tochter jetzt um die 500€Kindergarten gebüren erstattet bekommen von Januar bis juli 2017.Müssen wir das dem jobcenter mitteilen weil der antrag noch bearbeite wird oder wir läuft das ?lg

Mitglied inaktiv - 29.07.2017, 14:40



Antwort auf: Frage wegen alg 2

Hallo, Sie bekommen es rückwirkend Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2017



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