Hallo Ich hab mal eine Frage. Bei meiner Tochter geb. am 04.07.2012 habe ich mir das Elterngeld strecken lassen. Sprich die letzte Zahlung würde im Mai 2014 erfolgen. Wie ist das denn falls ich jetzt wieder schwanger wäre und das Kind im Sep/Okt 2013 kommen würde? Würde ich das Elterngeld vom ersten Kind weiter bezahlt bekommen? Und wie ist das beim nächsten Kind? Würde ich da auch Elterngeld bekommen? Den Mindestsatz plus Geschwisterbonus? Vielen Dank im vorraus.
von zahni am 25.01.2013, 13:55