Hallo,
habe nach der Elternzeit einen Minijob begonnen seit einem Monat. Habe den Vertrag noch nicht bekommen also alles bis jetzt mündlich. Drei Monate soll die Probezeit sein. Wenn ich jetzt mündlich kündige wie lange muss ich dann noch arbeiten oder kann ich gleich ganz weg bleiben?
Vielen herzlichen Dank!
von
Kiki04
am 21.12.2016, 09:30
Antwort auf:
Frage Minijob
Hallo,
Sie müssen schriftlich kündigen, dann Frist 14 Tage
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Frage Minijob
Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 BGB).
Ich würde sicherheitshalber schriftlich kündigen.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/08_kuendigungsschutz/node.html
Mitglied inaktiv - 21.12.2016, 13:28
Antwort auf:
Frage Minijob
Fraglich ist ob es eine Probezeit gibt. Weil ohne Arbeitsvertrag gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen. Beide Parteien können ja im Fall der Fälle nicht nachweisen das es davon irgendeine Abweichung gibt.
Kündigen muss man aber so oder so, und das am besten in Schriftform. Wenn man von einen tag auf den nächsten nicht mehr arbeiten will, dann eben um Aufhebungsvertrag bitten.
Mitglied inaktiv - 21.12.2016, 17:12