Hallo,
ich bin während meiner Probezeit schwanger geworden. Aufgrund meines Berufes wurde ich direkt von der Arbeit freigestellt (und über die U2 Umlage bezahlt) jetzt möchte ich in Teilzeit nach einem Jahr wieder arbeiten (Meine Elternzeit hatte ich für 2 Jahre schriftlich angekündigt mit dem Vermerk, dass ich nach einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten möchte), wird dann meine alte Probezeit fortgesezt? Und kann mir der Arbeitgeber, in Bezugnahme auf meine Probezeit) dann kündigen.
von
12345678900000
am 07.02.2016, 10:11
Antwort auf:
Fortseztung der Probezeit nach Elternzeit
Hallo,
Nein, die Probezeit ist abgelaufen.
Und der Arbeitgeber kann in der Elternzeit auch nicht kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2016
Antwort auf:
Fortseztung der Probezeit nach Elternzeit
Du hast auch in Elternzeit Kündigungsschutz
von
sterntaler82
am 07.02.2016, 10:47
Antwort auf:
Fortseztung der Probezeit nach Elternzeit
Die Probezeit ist während eine Beschäftigungsverbotes weitergelaufen. Sie endete damit automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit - auch im Beschäftigungsverbot.
Ein Wiederaufleben der Probezeit ist nicht möglich. Daher gilt sie jetzt beim Wiedereinstieg in den Beruf als beendet und die Stelle ist fest.
Mitglied inaktiv - 07.02.2016, 13:38
Antwort auf:
Fortseztung der Probezeit nach Elternzeit
vielen Dank für die schnellen Antworten. Da bin ich jetzt echt überrascht, dass der Arbeitgeber da garkeine Handhabe hat. denn ehrlich gesagt, habe ich dort
nur sehr kurz gearbeitet und der Chef hatte ja garkeine Zeit mich und meine Arbeit ausreichend zu beurteilen bevor ich ihm gesagt habe, das ich schwanger bin. Hätte er mir denn in der Zeit der Freistellung kündigen könne. Ich will mich natürlich nicht beschweren, da es ja mir zu Gute kommet. Aus Sicht des Arbeitgebers ist das aber ganz schon krass: wenn jemand schwanger wird, hatte der Arbeitgeber nur ein paar Tage Zeit zu schauen und zu entscheiden, ob jemand ins Unternehmen paßt.
Ab wievielen Mitarbeitern muß er denn meinem Antrag auf Teilzeit stattgeben (gelten bei der Anzahl der Angestellten auch Minijobber?)
von
12345678900000
am 07.02.2016, 16:03