Sehr geehrte Frau Bader, folgende Eckdaten: * drittes Jahr Elternzeit, die Kinder werden am 24.07. drei Jahre alt, Elternzeit wurde bis dahin beantragt und genehmigt * Erneute Schwangerschaft, ET am 18.07., letzter Arbeitstag lt. ärztlichem Attest: 04.06. Nun würde ich gerne meine Elternzeit verkürzen, um den MuSchu wahrzunehmen. Allerdings quäle ich mich ziemlich mit der korrekten Formulierung. folgendes Schreiben habe ich aufgesetzt. Ist das so rechtlich einwandfrei? Könnten Sie mir sonst ggf. die entsprechende Passage umformulieren? "Antrag auf Verkürzung der Elternzeit wegen einer erneuten Schwangerschaft Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich Sie hiermit über meine erneute Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Der errechnete Entbindungstermin ist der 18.07.2013. Laut ärztlichem Attest ist der letzte Arbeitstag der 04.06.2013. Der Mutterschutz würde daher am 05.06.2013 beginnen. Daher möchte ich entsprechend § 16 Abs. 3 BEEG meine Elternzeit nur bis einschließlich dem 04.06.2013 in Anspruch nehmen und mit diesem Tage, zur Inanspruchnahme der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes, vorzeitig beenden. Ein ärztliches Attest liegt bei." Herzlichen Dank für Ihr Hilfe, ich verzweifel so langsam und habe schon x-mal umgetxtet. Leider muss es bei meinem AG alles ganz genau und korrekt sein... Viele Grüße Löwenmäulchen
von Löwenmäulchen82 am 06.02.2013, 07:25