Hallo. Ich bin etwas ratlos.
Wie formuliere ich den Antrag auf Ez?
Et ist der 7.12.
Ich möchte 2 Jahre Ez nehmen, das erste zuhause bleiben und im 2. bei meinem jetzigen AG auf 450€ Basis arbeiten.
Das letzte mal hab ich geschrieben das ich das erste Jahr zuhause bleibe und ab dem...... Wieder für 80h im Monat zur Verfügung stehe. Dies haben sie so nicht anerkannt und ich habe nur ein Jahr Ez gehabt bin danach normal auf 80h im Monat arbeiten gegangen. Vielen Dank für Ihren/Euren Rat
von
tschudys
am 16.11.2015, 10:02
Antwort auf:
Formulierung des Antrags auf Ez
Hallo,
bitte die Hinweise lesen. Einzelberatung darf ich hier nicht geben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2015
Antwort auf:
Formulierung des Antrags auf Ez
Hätten sie IMO aber annehmen müssen, wobei das so recht schwammig ist.
1 Jahr EZ kann halt alles und nichts bedeuten, besser ist es ein konkretes Datum zu nennen. Also zB das du ab dem voraussichtlichen Geburtstermin am 7.12 für 1 Jahr daheim bleibst, und du ab dem 7.12.16, 15.12.16, 01.01.17 oder welchen Tag Du auch immer nennen innerhalb der EZ Teilzeit oder innerhalb eines Minijobs arbeiten möchtest. Ein konkretes Datum reichst Du nach der Geburt nach.
Mitglied inaktiv - 16.11.2015, 18:07
Antwort auf:
Formulierung des Antrags auf Ez
Hallo Tschudys,
du hast nach der Geburt ja 8 Wochen Mutterschutz (bei Einling, keine Frühgeburt).
Da die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnen kann, sich direkt anschließen soll und mindestens 7 Wochen vor Beginn beim AG angemeldet werden muss, hast du auch die Möglichkeit den Antrag erst unmittelbar nach der Geburt einzureichen.
Hab ich auch so gemacht. Vorgeschrieben und mein Mann hat dann den Kindesnamen, Geburtsdatum und Anfangsdatum Arbeitsbeginn eingetragen.
Ich hab den Antrag noch im Krankenhaus unterschrieben und mein Mann hat diesen dann zum AG gebracht vorm 7.Lebenstag des Kindes.
Du musst ja das Geburtsdatum des Kindes eh beim Arbeitgeber melden (wg. Mutterschaftsgeld).
Daher könntest du auch den Antrag vor der Geburt stellen und die Formulierung wählen, dass du ab dem 1.Geburtstag deines Kindes in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten willst. Das Geburtsdatum wirst du nachmelden.
Schreib am Besten konkret deine Wunschvorstellung mit rein, wann du wieviel Stunden arbeiten willst. Dann kann dein AG besser planen.
Ich würde noch vorsorglich mit reinschreiben, dass du das 3. Jahr Elternzeit übertragen lassen willst auf das 3. bis 8. Lebensjahr.
Damit bleibt dir die Möglichkeit erhalten ein 2. Jahr Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Z.B. vom 2. bis 3. Geburtstag.
Ansonsten kann der AG von dir verlangen ab dem 2. Geburtstag deines Kindes wieder wie vor der Elternzeit zu arbeiten.
Vorteil Teilzeit in Elternzeit: Kündigungsschutz.
Viele Grüsse
Bianca
von
Bianca197
am 17.11.2015, 22:40