Formulierung Elternzeitantrag - stehe ich wieder in Teilzeit zur Verfügung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Formulierung Elternzeitantrag - stehe ich wieder in Teilzeit zur Verfügung

Guten Tag, mein Entbindungstermin ist der 19.10.16. Ich formuliere gerade meinen Elternzeitantrag. Überall steht die Formulierung "Nach einer (in meinem Fall) 24-monatigen Auszeit, stehe ich wieder voll zur Verfügung". Ich möchte lieber schreiben "stehe ich in Teilzeit zur Verfügung". Können mir dadurch Nachteile entstehen? Ich arbeite in einem Unternehmen mit nur vier Mitarbeitern. Danke im Voraus und herzliche Grüße Clementine

von Clementine79 am 31.07.2016, 20:44



Antwort auf: Formulierung Elternzeitantrag - stehe ich wieder in Teilzeit zur Verfügung

Hallo, einen Anspruch auf TZ haben Sie nicht. Sie können aber, damit der AG besser planen kann, schreiben, dass Sie "voraussichtlich" TZ beantragen Liebe Grüße

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.08.2016



Antwort auf: Formulierung Elternzeitantrag - stehe ich wieder in Teilzeit zur Verfügung

Anregungen: Warum jetzt bereits festlegen? (Einfach nur die Elternzeit melden und gut.) Warum nicht Teilzeit in Elternzeit im 3. Jahr um flexibler zu bleiben? (Wenn der AG keine Teilzeit benötigt, kann man in zwei Jahren ja immer noch kündigen oder sich eben mit der Vollzeit arrangieren.)

Mitglied inaktiv - 31.07.2016, 21:27



Antwort auf: Formulierung Elternzeitantrag - stehe ich wieder in Teilzeit zur Verfügung

Hallo Clementine, bei nur 4 Mitarbeitern im Betrieb gibt es keinen Anspruch auf Teilzeit. Wenn du also nach 2 Jahren Elternzeit definitiv nicht wieder Vollzeit arbeiten willst, könnte es nachteilig sein dies deinem Arbeitgeber schon vor Beginn der Elternzeit mitzuteilen. Möglicherweise stellt er dann schon vorher jemanden für dich ein, sagt dir am Ende deiner Elternteil, dass er dich nur in Vollzeit zurück nimmt und kündigt dir, weil du nicht in Vollzeit zurückkehren willst. Ich würde auch die Variante mit Teilzeit im Elternzeit vorschlagen. In Elternzeit kann der Arbeitgeber nicht kündigen. Er kann die Teilzeit verweigern. Er kann dir dann jedoch die Freigabe erteilen anderswo während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dies zu verweigern ist für ihn schwer. Dazu müsstest du mit der neuen Tätigkeit seinem Betrieb schaden. Mit diesem Schreiben plus Bestätigung über Kinderbetreuung kannst zu zur Arbeitsagentur und ALG 1 beantragen. Erkundige dich vorher genau ob dies nach 2 Jahren Elternzeit auch geht oder nur bei 1 Jahr. So kannst du ggfls. Zeit gewinnen. Denn Kinderbetreuung zu finden/arrangieren für U3 so dass man Vollzeit arbeiten kann, ist überwiegend nicht leicht. Leben Grüße Bianca

von Bianca197 am 31.07.2016, 21:51



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