Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen an Sie. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit nehmen. 1. So wie ich es jetzt aus dem Forum verstanden habe wird das EG von seinem aktuellen Netto (also inkl. Firmenwagen) berechnet? 2. Voraussichtlich dürfte er den Wagen weiter nutzen - wie und in welcher Höhe fällt dann die Leasingrate an. Wird der AG ihm eine Rechnung stellen und muss er die Leasingrate, die bisher der AG zahlte dann auch zahlen? 3. Wir nehmen an, dass dann auch keine Fahrtkosten mehr eingereicht werden können. Oder gibt es da je nach Fall (z.Bsp. falls man die Leasungrate des AG auch zahlen muss) andere Regelungen? 4. Würde der Wagen im nachhinein über die Steuererklärung besteuert werden? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
von Pusteblume17 am 11.01.2016, 12:53