Firma Insolvent 2-3 Monate vor Beginn Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Firma Insolvent 2-3 Monate vor Beginn Mutterschutz

Hallo, ich bin seit genau 10 Jahren bei meinem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig angestellt und gesetzlich versichert. Uns wurde heute mitgeteilt, dass die Möglichkeit besteht, dass die Firma im Februar / März 2017 das Insolvenzverfahren eröffnen könnte. Geburtstermin meines Babys wird Ende Juni 2017 sein, der Mutterschutz beginnt dementsprechend Mitte Mai. Jetzt meine Frage(n): Wer übernimmt die Zuzahlung zu meinem Mutterschaftsgeld (ich habe bis jetzt recht gut verdient). Hat eine Insolvenz Auswirkungen auf das Elterngeld? Z.B. durch Wegfall des Lohnes in den letzten 3-4 Monaten vor Geburtstermin? Darf mir trotz Mutterschutz insolvenzbedingt gekündigt werden? Und habe ich nach Ende der Elternzeit ein Anrecht auf ALG 1? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Frau Hase

von FrauHase am 01.12.2016, 17:41



Antwort auf: Firma Insolvent 2-3 Monate vor Beginn Mutterschutz

Hallo, im Falle einer Insolvenz entscheidet der Insolvenzverwalter. Dieser wird Ihnen, mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes, kündigen. Dann sind sie Arbeits. Sehen Sie zu, dass sie sich dann zeitnah bei der Agentur für Arbeit melden, damit Sie Arbeitslosengeld eins bekommen. Während des Mutterschutzes bekommen Sie dann Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2016



Antwort auf: Firma Insolvent 2-3 Monate vor Beginn Mutterschutz

Darf mir trotz Mutterschutz insolvenzbedingt gekündigt werden? Ja, eine Insolvenz oder Betriebsschließung ist ein Grund für eine Kündigung während der Schwangerschaft. Der AG hat bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz einen Antrag auf Zulassung der Kündigung zu stellen und über den Antrag wird dort voraussichtlich positiv entschieden werden. Du wirst von dort zu der Kündigung angehört werden. Dort erfährst du auch alles weitere.

Mitglied inaktiv - 01.12.2016, 19:47



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