finanzielle möglichkeiten 2. kind in elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: finanzielle möglichkeiten 2. kind in elternzeit

Liebe Frau Bader, folgende Situation: ich habe einen unbefristeten Vollzeitvertrag. 2014 schwanger geworden, wegen Blutungen Beschäftigungsverbot. Im Januar 2015 1. Kind geboren, seither in Elternzeit. Diese ist für 2,5 Jahre vereinbart bis Juli 2017. Elterngeld bis Januar 2016 erhalten. Nun bin ich wieder schwanger. Errechneter Geburtstermin ist der 20.8.2017. Mein Chef weiß noch nichts. Er würde aber demnächst gerne wissen, ob ich im Juli Vollzeit oder Teilzeit zurückkomme. Welche Möglichkeit der finanziellen Unterstützung steht mir zu? Eine Freundin sagt, ich könnte sofort und auch in der laufenden Elternzeit ins Beschäftigungsverbot mit entsprechender Vergütung gehen? Steht mir für das zweite Kind Elterngeld zu, wenn ich zwischen den Kindern nicht gearbeitet habe? Habe ich Vorteile, wenn ich die volle Stelle offiziell erstmal behalte, bis ich aus der Elternzeit des 2. Kindes zurückkehre? mit freundlichen Grüßen. a.k.

von a.k. am 25.01.2017, 10:29



Antwort auf: finanzielle möglichkeiten 2. kind in elternzeit

Hallo, 1. Die EZ kann man nicht 30, sondern 36 Monate nehmen. Also bis zum Beginn des Muterschutzes verlängern 2. Den AG müssen Sie natürlich informieren 3. Bei Blutungen hätten Sie kein BV sondern ein AU bekommen müssen 4. Ein neues BV spielt keine Rolle Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2017



Antwort auf: finanzielle möglichkeiten 2. kind in elternzeit

Sorry, ich muss die Frage erweitern: Kind 1 ist am 10.Januar 2015 geboren. Die Elternzeit geht bis zum 10.7.2017, das sei das korrekte Datum für 30 Monate Elternzeit wurde mir gesagt. Der neue errechnete Entbindungstermin ist der 20.8.2017. Mutterschutz würde also nach meinen Berechnungen am 9.7.2017 beginnen, das heißt: genau einen Tag vorher. Nun habe ich ein wenig gelesen und meine, herausgehört zu haben, dass ich die Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes kündigen muss, um volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Stimmt das? Vielen Dank im Voraus. a.k.

von a.k. am 25.01.2017, 11:01



Antwort auf: finanzielle möglichkeiten 2. kind in elternzeit

Mit Geburtsdatum 10.01.15 und 30 Monaten Elternzeit ist der letzte Tag der 09.07.17. (am 10.07. fängt der nächste Monat an) Wenn der neue Mutterschutz am 9.7.17 beginnt, dann.... ...kannst du die laufende Elternzeit schriftlich zum 8.7.17 beenden und bekommst ab dem 9.7. das volle MuSchu-Geld von KK und AG (gemäß aktueller Steuerklasse) ....kannst du auch gar nix machen und bekommt ab dem 10.07. das volle MuSchu-Geld von der KK und dem AG (gemäß aktueller Steuerklasse) Urlaub gibts für beide Varianten gleich. Fürs Elterngeld ist es auch egal, welche Variante du nimmst. Beim Elterngeld gibt es den Mindestsatz von 300 Euro zzgl Geschwisterbonus (bis Kind 1 drei Jahre alt wird), weil du in der Zeit Juni 2017 bis Juni 2016 kein Einkommen hattest. Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.01.2017, 11:42



Antwort auf: finanzielle möglichkeiten 2. kind in elternzeit

Und BV gibt es in EZ nicht, schon gar nicht kann man die EZ vorzeitig beenden um BV Geld abzukassieren. Das sieht die Kasse als Sozialbetrug an. Nur damit du deine Freundin mal aufklären kannst. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 25.01.2017, 22:31



Antwort auf: finanzielle möglichkeiten 2. kind in elternzeit

JEIN, man KANN ein BV auch innerhalb der EZ bekommen. Dann wenn man innerhalb der EZ in Teilzeit arbeitet. dann darf es auch ein BV geben - dann aber natürlich nur für den Teilzeit-Job.

Mitglied inaktiv - 25.01.2017, 22:34



Antwort auf: finanzielle möglichkeiten 2. kind in elternzeit

Soweit ich verstanden habe, arbeitet sie gerade nicht, mag mich aber irren. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 26.01.2017, 21:04



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Resturlaub vor Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Momentan als Gfb Teilzeit in Elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber befristet bis ende der Elternzeit.  Verfällt mein vorhandener Resturlaub aus Vollzeit vor der Elternzeit ? Wollte ihn nach der Elternzeit verplanen    Herzliche Grüße   


Verdienst in Elternzeit

Hallo Frau Bader,  2021 bekam ich meine Tochter. Ab da habe ich Elterngeld bezogen. Dadurch dass ich selbstständig bin, habe ich das Elterngeld auf ca zwei Jahre bezogen.    Ich gehe seit Ende des Elterngeldes, wieder für 520€ arbeiten. Bin aber immer noch selbstständig, habe aber in der Zeit keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit.   Di...


Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...