Frage: Finanzielle Unterstützung

Hallo Frau Bader. Ich bin seid 01.06. Arbeitslos, beziehe ALG 1 und habe einen 150€ Job. Ich werde voraussichtlich eine Weiterbildung besuchen. Was kommt finanziell auf mich zu, für den Fall, dass ich in den nächsten Monaten Schwanger werde, was wir schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit versucht haben. Mir ist bewusst, dass man prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss um ALG 1 zu erhalten und wenn es dann so sein sollte, das eine Schwanger eintritt auch mit Krankenscheinen anstatt Berufsverbot gehandelt werden sollte. Was ich mir nicht beantworten kann, wie ist es nach Ablauf der 12 Monate für den Anspruch auf ALG 1? Mit was kann ich rechnen an finanzieller Unterstützung sollten ich jetzt keine Arbeit finden und Schwanger werden. Elterngeld ? Harz 4 ? Erziehungszeit maximal 14 Monate ? Welche Höhe ? 300 € ? Mutterschutz ? Wie erwähnt ich werde voraussichtlich eine Weiterbildung besuchen da würde ich auch über die12 Monate hinaus ( solang wie die Weiterbildung dauert) ALG 1 erhalten. Es würde mir sehr helfen wenn Sie mir dasserklären können. Bzw. mir sagen wo ich mich beraten lassen konnte. Vielen Dank ! Beste Grüße.

von Matruschka am 09.07.2014, 12:57



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung

Hallo, grds. ist der KV zuständig. Ansonsten H IV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung

Linie Dein Mann/Kindes Erzeuger für Euch unterhaltspflichtig. Was ich nicht verstehen kann ist, wieso machst Du nicht erst Deine Weiterbildung und versuchst es dann. So wie Du schreibst begibst Du Dich wissentlich in eine "finanzielle" Notlage. Leider ist es so, das man sich Kinder auch leisten können muß. LG Peeka

von peekaboo am 09.07.2014, 13:21



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung

Nicht verheiratet. Was würde es bedeuten wenn ich wieder arbeiten gehe? Wie lang muss ich arbeiten um eine vernünftige Berechnungsgrundlage zu haben ?

von Matruschka am 10.07.2014, 17:33



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