Hallo Frau Bader. Ich bin seid 01.06. Arbeitslos, beziehe ALG 1 und habe einen 150€ Job. Ich werde voraussichtlich eine Weiterbildung besuchen. Was kommt finanziell auf mich zu, für den Fall, dass ich in den nächsten Monaten Schwanger werde, was wir schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit versucht haben. Mir ist bewusst, dass man prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss um ALG 1 zu erhalten und wenn es dann so sein sollte, das eine Schwanger eintritt auch mit Krankenscheinen anstatt Berufsverbot gehandelt werden sollte. Was ich mir nicht beantworten kann, wie ist es nach Ablauf der 12 Monate für den Anspruch auf ALG 1? Mit was kann ich rechnen an finanzieller Unterstützung sollten ich jetzt keine Arbeit finden und Schwanger werden. Elterngeld ? Harz 4 ? Erziehungszeit maximal 14 Monate ? Welche Höhe ? 300 € ? Mutterschutz ? Wie erwähnt ich werde voraussichtlich eine Weiterbildung besuchen da würde ich auch über die12 Monate hinaus ( solang wie die Weiterbildung dauert) ALG 1 erhalten. Es würde mir sehr helfen wenn Sie mir dasserklären können. Bzw. mir sagen wo ich mich beraten lassen konnte. Vielen Dank ! Beste Grüße.
von Matruschka am 09.07.2014, 12:57