Finanzielle Unterstützung bei zwei Kindern und Hartz 4?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Finanzielle Unterstützung bei zwei Kindern und Hartz 4?

Hallo, ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin. Aber ich versuche es einfach mal. Meine 1.Tochter ist jetzt 15 Monate alt. Ich war 12 Monate in Elternzeit und seit dem 13. Monat muss ich Hartz 4 beziehen da ich alleinerziehend bin. Ich habe nun Aussicht auf einen Platz bei einer Tagesmutter ab 1.6. Ich habe von einer Freundin gehört das man einen Antrag auf Erstattung der Betreuungskosten stellen kann (im Rathaus, bei der Stadt?). Stimmt das? Nun wollte ich nach der Eingewöhnungszeit mir wieder arbeit suchen da mein Vertrag schon in der Schwangerschaft ausgelaufen war. Heute habe ich allerdings erfahren das ich erneut Schwanger bin. Ich habe einen neuen Partner an meiner Seite. Trotzdem bin ich mir nicht sicher wie es finanziell aussieht. Ich wohne jetzt in einer 3-Raum-Wohnung. Habe ich ein Anrecht auf eine 4-Raum-Wohnung mit den zwei Kindern oder muss da der Partner mit einziehen? Oder ist es von der Miethöhe abhängig ob mir das Amt die Wohnung bezahlt? Ich bekomme jetzt mit meiner Tochter zusammen 650 Euro Hartz 4. Begründung warum es so wenig ist, ist das meine Tochter ja Unterhalt vom Vater bekommt. Ich bin mir eben unsicher wegen dem finanziellen. Ich wollte ein zweites Kind haben aber eigentlich erst in drei oder vier Jahren. Nun ist es anders gekommen. Ich würde das Kind gern behalten aber nur wenn es finanziell funktioniert. Ich hoffe Sie können mir helfen oder mir sagen wo ich mich eventuell hinwenden kann. Liebe Grüße aus Dresden

von DarkDayDreams am 30.04.2012, 09:33



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung bei zwei Kindern und Hartz 4?

Hallo, Ihre zahlreichen Fragen kann nur Ihr Sachbearbeiter vor Ort beantworten. grundsätzlich wurde der Unterhalt angerechnet. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2012



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung bei zwei Kindern und Hartz 4?

in erster linie sehe ich den neuen partner und vater des ungeborenen kindes in der finanziellen pflicht.

Mitglied inaktiv - 30.04.2012, 12:44



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