Finanzielle Regelung bei unverheirateten Eltern nach Erziehungsgeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Finanzielle Regelung bei unverheirateten Eltern nach Erziehungsgeld?

Ich bekomme bald kein Elterngeld mehr. Mein Freund und Vater des Kindes ist gerade im Scheidungsverfahren, hat viel Ärger mit seiner Exfrau. Nun möchte er eine faire Vereinbarung wie wir die finanzielle Situation in meiner Elternzeit weiter gestalten. Wir einigten uns auf die volle Mietzahlung seinerseits und geteilte Kasse bei den Einkäufen. Mir kommt diese Vereinbarung eher unfair vor. Wäre ich Alleinerziehend würde ich viel mehr bekommen. Gibt es da gesetzliche Regelungen oder steht man als unverheiratete in einen rechtsfreien Raum, in dem man alles selbst verhandeln muss? Wie gestalten es andere Paare?

Mitglied inaktiv - 07.03.2011, 16:41



Antwort auf: Finanzielle Regelung bei unverheirateten Eltern nach Erziehungsgeld?

Hallo, er muss auch Ihnen Unterhalt zahlen, dass sollte bei der berechnung berücksichtigt werden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2011



Antwort auf: Finanzielle Regelung bei unverheirateten Eltern nach Erziehungsgeld?

Hallo, Grundsätzlich steht Dir der Ausgleich Deines Nettos zu, kindestens aber 900 (wenn Du vorher gearbeitet hast) EUR als Betreuungsunterhalt zu. Sofern er soviel nach Abzug aller Kindesunterhalte noch leisten kann. Hinweis: jeden EUR den er die als Mutter (nicht dem gemeinsamen) Kind überweis kann er steuermindernd als Unterhalt absetzen. Dies kann sich durchaus rechnen, wenn Du nichts bis nicht viel verdienst. Ob er nun die Miete als Miete oder Unterhalt deklariert könnt IHR nun entscheiden ;-) Als unverheiratetes Paa lebt Ihr tatsächlich in einem (fast) rechtsfreien Raum, da im Grundgesetz vorallem die Ehe geschützt wird und sich das auch in den Gesetzen niederschlägt. Ansonsten kannst Du hier einiges lesen: http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm Viele Grüße Désirée

von desireekk am 07.03.2011, 17:21



Antwort auf: Finanzielle Regelung bei unverheirateten Eltern nach Erziehungsgeld?

als ae steht dir h4 zu, wenn du glaubst, daß das besser ist, dann mußt du dich trennen. ich weiß ja nicht, wie solvent dein freund ist, was willst du denn noch mehr? sagen wir mal die miete macht 800€ plus die halben einkäufe, das sind mindestens 1000€, die er mal eben neben dem trennungsunterhalt zahlen muß. du könntest ja auch arbeiten. zumindest minijobtechnisch. wir befinden uns nicht mehr in den 50igern, auch eine frau kann das wildbret einholen. zumindest mithelfen.

Mitglied inaktiv - 07.03.2011, 18:21



Antwort auf: Finanzielle Regelung bei unverheirateten Eltern nach Erziehungsgeld?

Hallo Vallie, darf man denn nicht mal eine grundsätzliche Frage stellen ohne gleich angegriffen zu werden? Du kennst meine Situation nicht und mein Partner müsste sowieso für sich Miete und Essen bezahlen. Unterhalt zahlt er für ein Kind. Wenn ich keine Betreuung für meinen Kleinen habe und mein Partner wesentlich mehr Vermögen hat, dann finde ichs halt schon unausgewogen. Es ist klar,dass ich wieder arbeiten gehe. Als Zweitfrau und unverheiratet hat man einfach wenig Rechte in Deutschland. Deshalb erkundige ich mich.

Mitglied inaktiv - 08.03.2011, 16:41



Antwort auf: Finanzielle Regelung bei unverheirateten Eltern nach Erziehungsgeld?

wie willst du aber deine ansprüche durchsetzen, wenn er es dir nicht freiwillig gibt? ich finde die regelung an sich bei seinen nebenverpflichtungen schon sehr großzügig....

Mitglied inaktiv - 09.03.2011, 10:12



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