Finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft beim befristeten AV gegeben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft beim befristeten AV gegeben?

Hallo Frau Bader, ich habe ein/zwei Fragen an sie als Expertin... Ich bin derzeit in einen unbefristeten AV (Kita), aber möchte kündigen und wollte ab 1.10. woanders anfangen. Dort bekomme ich jedoch nur einen 1 Jahresvertrag, d.h. bis 1.10.16 Nun ist aber der Kinderwunsch schon groß und ich würde gerne wenn es überhaupt klappt im Dezember schwanger werden. Was würden Sie mir raten? Lieber für die 3 Monate beim alten Arbeitsgeber erstmal bleiben in Bezug auf die finanzielle Absicherung? Vielen DAnk schon im Voraus! Paulina

von PaulinaBrühn am 21.08.2015, 22:22



Antwort auf: Finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft beim befristeten AV gegeben?

Hallo, Der befristete Vertrag wird bei einer Schwangerschaft sicher nicht verlängert. Dann müssen Sie sich in der EZ nach dem EG Bezug selber krankenversichern, wenn es über den Ehemann nicht geht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2015



Antwort auf: Finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft beim befristeten AV gegeben?

Befristung wird wohl kaum verlängert werden wenn Du schwanger bist. Evtl auch schon dann nicht wenn man von dem Kinderwunsch erfährt. Und da dann auch der Kündigungsschutz nicht greift bzw nur teils, wird der Vertrag dann wohl bei der neuen Stelle so auslaufen. Heißt ab dann wärst Du arbeitslos. Falls dann das Kind noch nicht auf der Welt ist, Du keine neue Arbeitsstelle findest, wird jeder Monat mit 0 € in die Elterngeldberechnung einlaufen. Im schlechtesten Fall der Fälle gibt es dann Mindestsatz von 300 €. Solltest Du wie geplant schwanger werden, würde der Vertrag auch normal auslaufen. Spätestens ab dem 01.10.2016 wärst Du dann auch arbeitslos. Falls dann schon in Elternzeit, würde diese mit diesem Datum enden. Solange du Elterngeld bekommst, wärst du weiterhin krankenversichert, danach müsstest du dich selbst versichern oder dich über deinen Mann versichern (falls verheiratet). Oder falls Kinderbetreuung gesichert, dich arbeitssuchend melden. Für mich gäbe es da wenig Überlegungen. Wenn der neue Job nicht wirklich der absolute Traumjob wäre und ich zudem damit rechnen kann fest übernommen zu werden nach einem Jahr, dann würde ich den Kinderwunsch hinten anstellen und zugreifen. Wenn aber sofort Kind, dann würde ich beim alten Arbeitgeber bleiben. Entscheiden musst du aber alleine.

Mitglied inaktiv - 22.08.2015, 09:02



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