Ich bin mittlerweile fünf Jahre in Elternzeit. Am Ende der zweijährigen Elternzeit für mein erstes Kind kam mein zweites Kind auf die Welt, hierfür habe ich drei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. Diese läuft in einem halben Jahr aus. Vor der Geburt meines ersten Kindes war ich zehn Jahre Vollzeit und ohne Unterbrechnung beschäftigt. Sollte ich am Ende meiner Elternzeit arbeitslos werden, stünde mir dann Arbeitslosengeld zu und wenn ja, würde dieses fiktiv oder ordentlich berechnet werden? Ich hätte evtl. Auch die Möglichkeit schon vor Ablauf der Elternzeit wieder für 34 Stunden einzusteigen, wäre das hinsichtlich des Bezuges auf das Arbeitslosengeld empfehlenswert?
von Hettich am 02.07.2015, 15:22