Festlegung AG zur Beschäftigung in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Festlegung AG zur Beschäftigung in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe einen Elternzeitantrag über 24 Monate bei meinem AG eingereicht und ergänzt, dass ich um ein Gespräch im 12. Lebensmonat meines Kindes bitte, bzgl. einer Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Elternzeit. Details hierzu stehen nicht im Antrag. Mein AG bestätigte mir nun die 24 Monate, jedoch stellt man mich nur bis zum 15. Lebensmonat frei. In der Bestätigung ist geschrieben, dass ich ab dem 15. Lebensmonat 30h/Woche im Rahmen der Elternzeit arbeiten werde. Diese Formulierung begründet sich jedoch nur auf ein völlig unverbindliches Gespräch. In der 15. Schwangerschaftswoche gab ich meine Schwangerschaft bekannt und habe erste Gedanke geäußert, jedoch auch gesagt, dass ich bisher noch zu keiner Elternzeit/-geld-Beratung war. Nun stützt man sich auf eine Aussage, die ich vor längerer Zeit gedanklich trug, jedoch so nicht explizit beantragt habe. Diese Formulierung hätte dann jedoch auch Auswirkungen auf mein beantragtes Elterngeld. Meine Fragen: Ist die Bestätigung rechtens? Wenn nein, muss ich dennoch eine neue verlangen oder gilt der Absatz als ungültig? Falls dies rechtens ist, kann ich den Antrag fristgerecht nochmals einreichen und um Korrektur bitten (ich habe noch 2,5 Monate bis zur Entbindung). Kann ich mich notfalls auf den Absatz berufen und diese Regelung "kündigen"? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

von jasaresa am 02.11.2016, 07:54



Antwort auf: Festlegung AG zur Beschäftigung in Elternzeit

Hallo, was jetzt genau vereinbart worden ist, kann ich natürlich auf die Ferne nicht beurteilen. Sie müssen sich nur darüber klar sein, wie sie jetzt tatsächlich arbeiten wollen und das mit dem Arbeitgeber besprechen. Wenn Sie ab dem 15. Lebensmonat arbeiten, hat das übrigens auf das Elterngeld keinen Einfluss. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



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