Sehr geehrte Fr. Bader, der Vater meines Kindes hat jedes Jahr in den Sommerferien seinen Sohn für 1 Woche genommen. In diesem Jahr erzählte er mir, dass das nicht mehr passieren könne, da ihm der Urlaub in der Ferienzeit gestrichen wird, da er keine schulpflichtigen Kinder habe. Auf die Antwort, dass das aber so sei, erhielt er angeblich die Antwort, dass sie ja aber nicht beim ihm leben würden. Angeblich bekommt er in jeglichen Ferien jetzt keinen Urlaub mehr. Meine Frage an sie bitte: stimmt das? Oder kann er auf Urlaub in der Ferienzeit bestehen, da er ja ein Umgangsrecht hat in den Ferien für eigentlich 2 Wochen hat, er nimmt aber bereits immer unseren Sohn nur eine Woche. Drückt er sich jetzt oder wie sieht das aus? kann er auf Urlaub bestehen? Wenigstens die eine Woche? Vielen Dank im voraus und liebe Grüße Jo64
von Jo64 am 06.03.2011, 12:37