Darf in ein Dienstzeugnis eine RisikoSchwangerschaft und der arbeitsverbot erwähnt werden? Überhaupt irgendwelche Fehlzeiten? Gruß und danke
von julja am 07.11.2014, 09:08
Darf in ein Dienstzeugnis eine RisikoSchwangerschaft und der arbeitsverbot erwähnt werden? Überhaupt irgendwelche Fehlzeiten? Gruß und danke
von julja am 07.11.2014, 09:08
Hallo, nein. Die Elternzeit wird grundsätzlich nicht erwähnt, da ein zeugnis Auskunft über Leistungen und Qualifikationen geben soll, nicht über Anwesenheitszeiten. Wenn jedoch die Abwesenheit das Anstellungsverhältnis maßgeblich geprägt hat, kann dies angegeben werden. (BAG, Urteil v. 10.05.2005, 9 AZR 261/04: http://lexetius.com/2005,2189 ) Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2014