Hallo,
ich habe am 27.10.2014 meinen Sohn zur Welt gebracht. Es war ein Jahr Elternzeit vereinbart / 1 Jahr Elterngeld beantragt.
Nun wollte ich mich bei der Krankenversicherung meines Mannes mit versichern, da ich nach dem Jahr Elternzeit nicht wieder gearbeitet habe. (kein Kitaplatz, seit diesem Jahr wieder Schwanger :) )
Eine Kündigung habe ich nicht geschrieben. es war im Laufe des Jahres Elternzeit für den Arbeitgeber und mich klar, dass ich nicht wieder komme, also war ich meiner Ansicht nach ab dem 27.10.2015 einfach Hausfrau.
Laut meiner alten Krankenversicherung stehe ich noch in einem Arbeitsverhältnis mit meinem damaligen Arbeitgeber und wurde bei der alten Krankenkasse nicht abgemeldet. Lt. Arbeitgeber bzw.dessen Steuerberater bin ich 3 Jahre - also bis zum 27.10.2017 in Elternzeit?!
Im Dezember diesen Jahres kommt unser zweites Kind - also während der alten Elternzeit lt. Angabe Arbeitgeber.
Soll ich nun einfach in der alten Krankenkasse bleiben? Welche Vor- oder Nachteile ergeben sich gegenüber der Familienversicherung? Wie verhält es sich bei der Geburt des neuen Kindes mit der neuen Elternzeit?
Hoffentlich ist das nicht zu verwirrend geschrieben.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß, Kyra
von
Kyra_F
am 08.07.2016, 11:21
Antwort auf:
Familienversicherung / Abmeldung alte Krankenkasse
Hallo,
freuen Sie sich und halten Sie sich bedeckt!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2016
Antwort auf:
Familienversicherung / Abmeldung alte Krankenkasse
Das ist für Dich ja super dass der AG da geschlampt hat.
Du bleibst in Deiner Krankenkasse, beendest die laufende Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz und bekommt volles Mutterschutzgeld vom AG und der Krankenkasse. Nach der Geburt nimmst Du Elternzeit für das zweite Kind.
Du hast wahnsinniges Glück gehabt dass Dein AG das anders angegeben hat.
Eigentlich hättest Du sonst seit Oktober schon Deine Krankenkasse selbst zahlen müssen. Habt ihr da nie dran gedacht ?
Wie lange die neue Eltenzeit geht würde ich davon abhängig machen wie Deine Pläne sind.
Pauschal kannst Du die drei Jahre nehmen und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten, oder woanders in Elternzeit ggf, oder dann kündigen.
von
Sternenschnuppe
am 08.07.2016, 11:33
Antwort auf:
Familienversicherung / Abmeldung alte Krankenkasse
Danke für deine schnelle Antwort.
Doch da haben wir drüber nachgedacht - das ist noch eine andere Geschichte. Die KK meines Mannes hat mich aufgenommen und Monate später diese Anmeldung wieder storniert. Ich hatte schon die Krankenkarte usw aber war ohne dass ich es wusste noch/wieder bei der alten Kasse.
Die Versicherung meines Mannes hatte versäumt uns dazu anzuschreiben - wofür sie sich nur entschuldigen konnten - technischer Fehler, da eigentlich automatisch ein Schreiben rausgehen hätte müssen ....
Wie errechnet sich dann das Mutterschaftsgeld in diesem Fall?
von
Kyra_F
am 08.07.2016, 12:10
Antwort auf:
Familienversicherung / Abmeldung alte Krankenkasse
Ah. Ok, konnte man oben nicht rauslesen :-)
Du bekommst das im Mutterschutz, was Du auch verdienen würdest wenn Du wieder arbeiten würdest.
Ich gehe davon aus der Vollzeitvertrag ist noch gültig , also es wurde kein neuer geschlossen ? Dann lebt der auf und Du bekommst das, was Du auch beim ersten Kind bekommen hast.
von
Sternenschnuppe
am 08.07.2016, 12:30