Fallen durch die Schließungszeiten der KiTa Uraubstage im BV weg?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fallen durch die Schließungszeiten der KiTa Uraubstage im BV weg?

Hallo Frau Bader, ich bin Erzieherin und seit Beginn meiner Schwangerschaft aufgrund fehlender Immunität im Beschäftigungsverbot. Ich bekam von meinem AG, auf meine Bitte hin, eine anderweitige Tätigkeit angeboten. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Urlaub genommen. Mein Arbeitgeber zog mir nun, 15 Tage für die Schließungszeiten in den Sommerferien ab. Darf mein AG die Tage abziehen? Bleibt bei einem BV, der nicht genommen Urlaub, nicht komplett bestehen? Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Trinity77

von Trinity77 am 09.07.2013, 23:16



Antwort auf: Fallen durch die Schließungszeiten der KiTa Uraubstage im BV weg?

Hallo, dann würden Sie ja besser stehen als ohne Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2013



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