Sehr geehrte Frau Bader, meine Anliegen es handelt sich um meinen Resturlaub nach der Elternzeit und ob ich überhaupt Anspruch habe? Im März 2016 erfuhren wir das ich schwanger bin, auf grund meines berufes habe ich sehr schnell ein arbeitverbot erteilt bekiommen das war so Anfang April. Nach meinem Beschäftigungsverbot ging ich über in den Mutterschutz gleitend in die Elternzeit die bis zum 21.11.2017 läuft, danach müsste ich eigentlich wieder anfangen zu arbeiten. (laut der Empfangsdame in der ZAP hätte ich null Anspruch und hätte ja dafür das beschäftigungsverbot gehabt und solle mich auf harte Zeiten einstellen) Meine frage habe ich noch Anspruch auf Resturlaub und wie müsste ich Ihn berecnen habe 30 Tage im Jahr Anspruch und die letzte Frage kann ich diesen noch beantragen bei meinem noch jetzigen Chef? und könnte ich währen des Resturlaubes kündigen oder mein Chef mich? Eigentlich bin ich nicht so das ich unbedingt etwas durchsetzen möchte bzw auf mein -Recht beharre aber benötige die Zeit noch für meine Kinder und für eine neue suche für einen passenden Arbeitspaltz. Ich daken ihnen ganz herzlich h.a.
von hati1984 am 23.10.2017, 11:33