Fälschlicherweise als Gewerbetreibender eingestuft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fälschlicherweise als Gewerbetreibender eingestuft?

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde im November 2016 geboren. Ich habe Elterngeld für die ersten beiden Lebensmonate und den 6-7 Lebensmonat beantragt. Ich bin angestellter Arbeitnehmer, habe jedoch jährlich dreistellige Gewerbeeinnahmen von der GEMA, als Rechtsnachfolger von einigen Musikstücken. Die Elterngeldstelle stuft mich nun jedoch als Selbstständiger ein, wobei die Einnahmen gerade einmal 5% meines Gesamteinkommens ausmachen. Dies führt dazu, dass die Berechnungsgrundlage das Jahr 2015, und nicht die letzten 12 Monate vor Geburt meines Kindes sind. Zu diesem Zeitpunkt habe ich jedoch noch studiert und daher nur etwa die Hälfte der Einnahmen erzielt, was sich deutlich im Kindergeld bemerkbar macht. Basierend auf den oben genannten Fakten, sehe ich mich nicht als Selbstständiger, weder durch die Einstufung aber stark benachteiligt. Gibt es eine Möglichkeit hier Widerspruch einzulegen und die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage zu fordern? Vorab vielen Dank für ihre Mühe.

von Stephanos90 am 13.01.2017, 12:11



Antwort auf: Fälschlicherweise als Gewerbetreibender eingestuft?

Hallo, versuchen können Sie es - ich mache Ihnen da aber wenig Hoffnungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2017