Frage:
Eventuelle Scheidung Finanzen regeln
Ich bin mir noch unschlüssig ob ich mich scheiden lassen soll glaube aber ich werde das machen hätte aber jetzt ein paar fragen
1. bekommt mein Mann was aus mein Erbe ( Vermögen)
2. kann er mir dann einfach unseren Sohn weg nehmen weil er der Meinung ist bei ihn hat er es besser
3. was mache ich wenn er sein Gehalt so ändern lässt das er kein unterhalt zahlen kann hätte er nämlich schon oft gesagt sein Chef ist sein Schwager
Ps wir haben kein Ehevertrag und wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn
Danke für Ihre Antworten
von
Mami2409
am 06.10.2016, 12:24
Antwort auf:
Eventuelle Scheidung Finanzen regeln
Hallo,
1. Nein
2. Das Kind kommt zudem, bei dem es den Lebensmittelpunkt hat
3. Das ist ein Straftatbestand
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2016
Antwort auf:
Eventuelle Scheidung Finanzen regeln
1. Nein, aus dem Vermögen selber nicht, aber ein Zugewinnausgleich steht ihm zu.
2. Nein. Aber Du kannst ihm das Kind auch nicht wegnehmen, nur weil Du der Ansicht bist, daß das Kind es bei Dir (Dativ!) besser hat.
3. Da wird er schon begründen müssen, warum er plötzlich weniger verdient als vorher. Kleiner Tipp: Kopiere JETZT alle Einkommensnachweise, derer Du habhaft werden kannst, das macht den Nachweis einer Einkommenseinbuße etwas leichter.
Gerade bei vorhandenem Vermögen und absehbarem Streit ums Kind würde ich schon im Vorfeld (heimlich) einen Anwalt aufsuchen, um möglichst keine Fehler zu machen.
von
Strudelteigteilchen
am 06.10.2016, 14:20
Antwort auf:
Eventuelle Scheidung Finanzen regeln
Ich werde ihn den kleinen ganz bestimmt nicht vorenthalten
2. gehaltsnachweise kopieren wird schwierig den die hat er in der Firma und nie zuhause habe noch keine von ihn gesehen
3. das Vermögen das habe ich geerbt und bin allein Erbin er hat aber auch von der Hälfte des Geldes ein Auto bekommen was ich ihn gekauft habe nur er steht im Kaufvertrag drin von Auto das wäre schon frech.
von
Mami2409
am 06.10.2016, 15:38
Antwort auf:
Eventuelle Scheidung Finanzen regeln
1. Hast Du ihm das Geld geliehen? Kannst Du das nachweisen?
2. Du musst dann das ABR beantragen um mit dem Kind ausziehen zu können
3. Lass das das Jugendamt regeln, da muss er sein Einkommen nachweisen
4. Warum verwendest Du keine Satzzeichen und schreibst so? Bist Du Deutsche?
von
Sternenschnuppe
am 06.10.2016, 16:00
Antwort auf:
Eventuelle Scheidung Finanzen regeln
Na ja, wenn Du ihm ein Auto schenkst.... Das ist nicht frech von ihm, das ist blöd von Dir.
Die Steuererklärung (die Du bei gemeinsamer Veranlagung ja unterschreiben mußtest) reicht, um seine Einkünfte nachzuweisen.
Ich dachte, es ginge ums Wegnehmen des Kindes, nicht ums Vorenthalten. Wie auch immer: Keiner hat "automatisch" das Recht aufs Kind. Ihr seid verheiratet, also habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht - und werdet es auch nach einer Trennung/Scheidung weiterhin gemeinsam haben.
von
Strudelteigteilchen
am 06.10.2016, 16:12
Antwort auf:
Eventuelle Scheidung Finanzen regeln
Hallo ich musste noch nie irgendwelche Steuererklärungungen unterschreiben sehe sowas nie
Beweise habe ich auch nicht das ich ihn das Geld geliehen habe denn wir brauchten ein Auto deswegen habe ich ihn das Geld gegeben und er denkt so zu sagen das Auto ist von seinen Anteil gekauft wurden obwohl das Geld mir gehört und nicht ihn
Und es geht im frage Post um alles was da an fragen steht kann ja nicht sein das ich dann eventuell ohne Geld da stehe Somal das andere nur für ganz wichtige Investitionen oder Notfälle ist
von
Mami2409
am 06.10.2016, 16:30
Antwort auf:
Eventuelle Scheidung Finanzen regeln
"Bekommt mein Mann was von MEINEM Erbe"
"Geld, was ich IHM geliehen habe"
"Das Auto, was ich IHM gekauft habe"
"...weil er der Meinung ist, bei IHM HABE er es besser"
Zumal nicht Somal
"Wir haben KEINEN Ehevertrag"
Wenn Ihr keinen Vertrag über das geliehene Geld habt, steht Wort gegen Wort. Wenn er behauptet, er sei davon ausgegangen, dass es ein Geschenk war, konnte er mir dem Geld auch ein Auto auf seinen Namen kaufen. Sieh zu, dass Du den Rest Deines Vermögwns für ihn unzugänglich machst (eigenes Konto). Scheidung ist doch ein Notfall, könntest Du das Geld nicht dafür verwenden?
Mitglied inaktiv - 07.10.2016, 13:57