Darf das Amt verlangen die Elternzeit vorzeitig zu beenden und arbeiten zu gehen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf das Amt verlangen die Elternzeit vorzeitig zu beenden und arbeiten zu gehen

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: ich bin noch bis November 2017 in Elternzeit und übe einen 450€ Job aus (bei einem anderen Arbeitgeber wie bei meinem eigentlichen, zu dem ich nach der Elternzeit eigentlich nicht zurück kehren wollte). Mein Mann arbeitet bisher immer schon Vollzeit. Nun verliert er womöglich wie viele seiner Kollegen seinen Job....... . Klar ist, das er jetzt schon für den Fall der Fälle auf der Suche nach einer anderen Arbeitsstelle ist und sich ja auf jeden Fall beim Amt melden muss und ALG 1 beziehen kann, wir wohnen auf dem Land, mein Mann hat keinen Führerschein,also hat das Amt es schwer ihn zu vermitteln. Kann das Amt von mir verlangen, dass ich meinen Nebenjob kündige, meine Elternzeit vorzeitig beende und direkt wieder Vollzeit bei meinem eigentlichen Arbeitgeber arbeiten gehe? Ich hätte die Möglichkeit in meinem Nebenjob auf Teilzeit umzusteigen, müsste dann aber meine eigentliche Stelle kündigen, bin mir aber nicht sicher ob das so sinnvoll ist, andererseits wollte ich mich nach der Elternzeit eh umorientieren und bei meinem jetztigen Nebenjob aufstocken. MfG Maliel

von Maliel am 18.02.2016, 13:24



Antwort auf: Darf das Amt verlangen die Elternzeit vorzeitig zu beenden und arbeiten zu gehen

Hallo, darüber kann man geteilter Meinung sein - wird uunterschiedlich von den Ämter bewertet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2016



Antwort auf: Darf das Amt verlangen die Elternzeit vorzeitig zu beenden und arbeiten zu gehen

meine frage wäre dann erst mal, warum ein amt irgendwas verlangen sollte??? alg1 bekommt er auf alle fälle! und wenn es nicht reicht, kannst du u.u. auch wohngeld beantragen.

Mitglied inaktiv - 18.02.2016, 13:45



Antwort auf: Darf das Amt verlangen die Elternzeit vorzeitig zu beenden und arbeiten zu gehen

zumal hier völlig andere Voraussetzungen vorliegen. Der Mann wird wohl erst Anspruch auf ALG1 haben und damit stellt sich die Frage gar nicht wegen Hartz4. Und nur dann KANN es Probleme geben - je nach Gemeinde und Sachbearbeiter.

Mitglied inaktiv - 18.02.2016, 16:15



Antwort auf: Darf das Amt verlangen die Elternzeit vorzeitig zu beenden und arbeiten zu gehen

Selbst wenn Dein Mann arbeitslos wird, ihr dürfte da keine Probleme bekommen. Selbst dann nicht wenn ihr Hartz4 bekommt, da du ja bereits nebenbei arbeiten gehst. Keiner kann verlangen die Elternzeit vorzeitig zu beenden, Es wird nur in einigen Gemeinden gesagt, das nicht beide Elternteile KOMPLETT daheim bleiben können wenn Hartz4 beantragt wird. Da du innerhalb der Elternzeit arbeiten gehst - und da ist es egal wie viel Stunden, sollte es keine Probleme geben. Auch hier, wo eben gesagt wird, in einem solchen Fall muss dann eben die Frau wieder arbeiten, muss diese nicht die Elternzeit beendet sondern darf innerhalb dieser Teilzeit arbeiten. Oder eben miniobben. Hartz4 wird dann unterstützend aufgestockt. Solange wie dein Mann ALG1 bekommst, dürfen die eh keine derartigen Sanktionen machen. Also habt ihr ausreichend Zeit da zu schauen. Und wegen deinem Minijob, den könntest Du auch so aufstocken. da müsstest du den anderen Job nicht automatisch für kündigen. Den Du darfst innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Wenn mehr als 15 Std gearbeitet wird, muss es schon ein Teilzeitvertrag sein, weil Du sonst unter die Mindestlohngrenze fällst. das aber nur mal so nebenbei.

Mitglied inaktiv - 18.02.2016, 16:25



Antwort auf: Darf das Amt verlangen die Elternzeit vorzeitig zu beenden und arbeiten zu gehen

Bei ALG1 verlangt von Dir keiner irgendwas. Schließe mich ansonsten Dany an, lieber in Elternzeit bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Sollte es noch ein weiteres Kind geben, könntest Du dann zum Beispiel die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden und bekämst volles Mutterschutzgeld. Wenn zum Ende der Elternzeit der neue AG weiterhin besser ist, dann kannst Du immer noch kündigen beim alten AG. Solange hast Du ihn als Sicherheit in der Hinterhand.

von Sternenschnuppe am 18.02.2016, 17:00



Antwort auf: Darf das Amt verlangen die Elternzeit vorzeitig zu beenden und arbeiten zu gehen

du beweist doch eindrucksvoll, daß man sich auf dich verlassen kann. was daran "billig" sein soll, verschließt sich mir.

Mitglied inaktiv - 18.02.2016, 18:34



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