Berechnung Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach Teilzeit während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach Teilzeit während der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, meine erste Tochter wurde am 5.12.12 geboren. Meine zweite Tochter am 7.3.16, also nach Ende der drei Jahre Elternzeit. Ab 1.1.14 bis 4.12.15 habe ich Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet (Teilzeit AV befristet für die EZ). Ab 5.12.15 hat mein Vollzeitarbeitsvertrag wieder gegriffen und die Schutzfrist für Kind 2 begann am 18.1.16. Die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld richtet sich ja nach dem Verdienst, den man in den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat. Wie wird denn in diesem Fall das Mutterschaftsgeld berechnet? Mein AG hat 2 Monate (Oktober+November) aus der TZ und den einen Monat (Dezember) aus der VZ herangezogen. Oder müsste das Mutterschaftsgeld komplett auf Basis meines VZ Gehalts berechnet werden? Besten Dank und VG

von dnl0605 am 20.11.2016, 16:00



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach Teilzeit während der Elternzeit

Hallo, aus dem VZ-Vertrag. Denn den Lohn hätten Sie ja ohne BV bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2016



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach Teilzeit während der Elternzeit

Da hast Du was mißverstanden bzw ihr beide. Das mit dem Durchschnitt würde so gelten wenn Du einen Lohn bekommst und jeden Monat unterschiedlich verdienst. Aber auch dann wäre die Grudnlage die in welchem Vertragsverhältnis Du Dich befindest zu Beginn Mutterschutz. Du hättest - wenn Du die EZ RECHTZEITIG zum neuen Mutterschutz beendet hast, das gleiche an Mutterschutzgeld bekommen müssen wie beim letzten Kind. Denn dann war dein Vollzeitvertrag Grundlage für das Mutterschutzgeld. Nur dann wenn Du die EZ nicht rechtzeitig beendet hast zum neuen Mutterschutz wäre das Teilzeit-Gehalt relevant. List sich aber eben nicht so. Ist aber alles egal, weil Du sämtliche Fristen verpasst hast um dagegen Einspruch zu erheben. Jedenfalls dann wenn du damit jetzt kommst. Du kannst höchstens auf Gutwill des AG hoffen. Der hätte das zudem damals auch wieder bekommen von der KK, fraglich ob er es jetzt noch bekommen würde.

Mitglied inaktiv - 20.11.2016, 19:56



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach Teilzeit während der Elternzeit

Das Mutterschaftsgeld wird auf Basis des Einkommens der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutz berechnet und hat nichts damit zu tun, ob ich Lohn oder Gehalt bekomme. Zudem musste ich auch nicht die EZ vorzeitig beenden, da diese ja bereits vor dem Mutterschutz für Kind 2 beendet/abgelaufen war. Die Frage war lediglich wie in meinem Fall das Mutterschaftsgeld für Kind 2 berechnet werden hätte müssen!? Teilzeit während EZ -> EZ 3 Jahre beendet im Dezember 15 -> Mutterschutz für Kind 2 ab Januar 16. Auf Basis meines Vollzeitarbeitsvertrages, denn der hat ja mit Ablauf der EZ wieder gegriffen, da die TZ nur befristet während der EZ galt? D.h. ich hätte, wäre die Schutzfrist für Kind 2 nicht gewesen, wieder ein Vollzeitgehalt bekommen. Da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld die Funktion hat, der Arbeitnehmerin das entfallene Arbeitsentgelt zu ersetzen, das ihr zustünde, wenn nicht die schwangerschaftsbedingte Schutzfrist vorliegen würde, ist die Frage, ob es auch in meinem Fall nach dem VZ Entgelt berechnet hätte werden müssen.

von dnl0605 am 21.11.2016, 09:57



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach Teilzeit während der Elternzeit

Da Du davon aber in Teilzeit innerhalb der Elternzeit gearbeitet hast, werden die Zeiten ausgeklammert. Du hättest wie gesagt VOLLES Mutterschutzgeld bekommen müssen. Den der Vertrag war wieder aktiv wenn die laufende EZ vorbei ist. Und da ist es egal ob Du vorher gearbeitet hast oder nicht. Selbst Frauen welche nicht einen tag gearbeitet haben weil sie zB wegen EZ komplett daheim sind, bekommen das volle Mutterschutzgeld - wenn eben keine laufende EZ vom vorherigen Kind mehr. Selbst dann wenn sie die EZ einen tag VOR dem neuen Mutterschutz beenden und damit nicht einen tag arbeiten. Und der Hinweiß das man die EZ rechtzeitig beenden muss ist deshalb, weil es eben oft so ist das die Mütter das eben nicht machen. Dann laufen Elternzeit von Kind1 (in der die Mutter eben arbeitete) und Mutterschutz von Kind2 gleichzeitig. Und da man immer Mutterschutzgeld über das bekommt in welchen Vertragsverhältnis man gerade steht, gilt das eben auch für die Höhe Mutterschutzgeld. Wenn Frau daheim ist und gar nicht arbeitete, und dann die laufende EZ nicht beendet, dann bekommt sie nur die 13 € von der KK, der AG muss gar nicht zahlen. Beendet sie einen Tag vor neuem Mutterschutz, bekommt sie wie beim vorherigen Kind 100%, also den Teil von der KK und den Teil vom AG - auch dann wenn sie wie oben geschrieben nicht einen Tag gearbeitet hat. Werden dir hier sicherlich zig Mütter bestätigen welche es genau so gemacht haben. Auf welcher Grundlage also solltest Du - dafür das du auch noch gearbeitet hast - da benachteiligt werden? Ich denke mal euer Mißverständnis ist vor allen darauf gemünzt, das ihr den Vollzeitvertrag und den Teilzeitvertrag als EIN Arbeitsverhältnis gesehen habt. Das ist aber eben faktisch nicht der Fall. Das sind zwei völlig verschiedene "Angestelltenverhältnisse" - wo die Person halt zufäligerweise den gleichen Namen, Geburtstag, Adresse usw hat. Im Grunde genommen hattest Du zwei Jobs, einen der ruht - der Vollzeitvertrag. Der eben am Tag nach dem Ende der EZ wieder gegriffen hat. Und der Teilzeitvertrag - der aber eben NUR für die EZ gilt. Wechselst Du nun wieder in den Vollzeitvertrag, dann werden alle relevanten Dinge welche Du innerhalb des Teilzeitvertrages bekommen hast, also Urlaub, Überstunden, Vergütungen usw vom Vollzeitvertrag ausgeklammert - weil eben eine andere Baustelle. Und es wird so gerechnet als wenn Du eben die ganze Zeit Vollzeit gearbeitet hättest, die EZ ist einfach komplett "weg". Genauso wie Du zB Resturlaub vom Vollzeitvertrag nicht im Teilzeitvertrag übernehmen kannst und wenn doch, muss das extra "umgerechnet" werden. Nur für das Elterngeld an sich ist es dann eben wichtig ob innerhalb der EZ gearbeitet wurde oder nicht und wann genau. Mutterschutzgeld dagegen ermesst sich nach dem Vertrag der eben gerade aktiv ist. Und nicht wie lange man im Mutterschutz gearbeitet hat. Wie gesagt, ist zu Deinen Lasten falsch gelaufen und das 100% falsch.

Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 12:01



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach Teilzeit während der Elternzeit

Ok, Danke. Denke hab ich soweit verstanden. Jetzt habe ich in dem 1 Monat, welchen ich zwischen TZ während der EZ und MuSchu für das 2. Kind, VOLL gearbeitet habe, ein höheres Gehalt als im VZ Arbeitsverhältnis vor Kind 1 (wegen Anpassung) erhalten. Zur Berechnung werden doch die letzten 3 Monate herangezogen. Wird dann bei mir 3mal das höhere, neue VZ Gehalt angesetzt oder 1 mal neues und 2 mal aus der vorherigen VZ?

von dnl0605 am 21.11.2016, 17:05



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach Teilzeit während der Elternzeit

Was willst Du da jetzt noch erreichen? Hast Du die Abrechnung damals ! schriftlich bemängelt und eine Korrektur verlangt?

von Sternenschnuppe am 21.11.2016, 18:34



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach Teilzeit während der Elternzeit

Wenn die KK auf Kulanz jetzt noch erstattet, was sollte dann der AG für ein Problem damit haben. Ich wollte wissen wie es richtig gewesen wäre! Bin eben leider jetzt erst darauf gestoßen. Alles weitere ist doch jetzt mein Thema!

von dnl0605 am 21.11.2016, 18:48



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