Frage: Recht auf Auskunft vom Vater?

Hallo, ich habe mal eine Frage. Mein Sohn 6 Jahre war jetzt für zwei Wochen bei seinem Vater im Urlaub (wir sind seit 2 Jahren getrennt) Er war jetzt das erste mal so lange weg. Ich wusste vorab nicht ob der Vater mit ihm in Urlaub fährt, wenn ja wann, wohin und wie lange. Hab ich ein Recht darauf diese Informationen im Vorfeld zu bekommen? (wir haben beide Sorgerecht) Es geht mir ja nciht darum das ich ihn kontrollieren will - aber ich würde schon ganz gern wissen wo mein Sohn sich aufhält. Ich gebe meinem Ex auch immer Bescheid wenn wir zbsp an die Ostsee fahren. Ich schreibe ihm sogar immer sms wenn wir gut angekommen sind und wenn wir wieder zurück sind. Für mich war es jetzt total unterträglich nicht zu wissen wo mein Sohn gerade ist. Seh ich das zu Eng? LG Mutti32

von Mutti32 am 23.08.2012, 11:25



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Hallo, ich meine, Sie haben einen Anspruch drauf. Er könnte ja auch rein theoretisch in ein Krisengebiet oder so fahren. Außerdem will man doch als Mutter wissen, wo das Kind ist. iIch kann auch keinen sachlichen Grund (außer Schikane) erkannen, es nicht zu sagen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.08.2012



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Solange er in Deutschland ist hast Du kein Recht auf Auskunft wo er was wann macht. Genauso wenig müsstest Du ihn informieren. So die rechtliche Lage.

von Sternenschnuppe am 23.08.2012, 11:32



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Naja ganz ehrlich. Wenn der Vater mit meinem Kind irgendwo hinfährt, möchte ich schon informiert werden. Und erst recht wenn er für zwei wochen irgendwo ist. Keine Ahnung was die Gesetze sagen, aber ich finde, rein vom Prinzip, hast du ein Recht darauf zu wissen, wo sich dein Kind aufhält.

von Naddi am 23.08.2012, 11:41



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Klar, ich auch. Aber hier geht es ja um Familienrecht und Gesetze, und es gibt kein Gesetzt, dass sich der Vater in seiner ! Umgangszeit abmelden muss. Wo soll denn die Grenze liegen ? Bei 30km, bei 50km oder erst bei 200 ?

von Sternenschnuppe am 23.08.2012, 11:43



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Ich habe echt laut deutschem Recht keinen Anspruch darauf zu wissen wenn er verreist? ich meine wenn er am WE bei ihm ist - und die fahren normale Tagestouren und unternehmen was, klar das muss ich nicht wissen. Aber wenn sie doch urlaubstechnisch richtig verreisen - meinetwegen ca. 500 km weit weg - hab ich da kein Recht drauf das zu wissen???

von Mutti32 am 23.08.2012, 11:56



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Ne, wozu denn ? Was ändert sich für Dich ? Du wirst ja eine Handynummer haben vom Vater, falls mit Dir was ist.

von Sternenschnuppe am 23.08.2012, 11:58



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Also wie gesagt, wenn der Vater meines Kindes zwei wochen sonst wo in deutschland war und ich wusste davon nix, dann ist das nicht ok! Ich würde mich auf jeden Fall mal informieren ob das rechtens ist. kann ich mir fast gar nicht vorstellen.

von Naddi am 23.08.2012, 12:04



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Und er muss sie nicht informieren : http://www.gutefrage.net/frage/sorgerecht-urlaub Guck hier.

von Sternenschnuppe am 23.08.2012, 12:17



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Wenn beide das Sorgerecht haben und der Vater mit den Kindern nicht ins Ausland fährt, muß er die Mutter nicht Informieren. Er KANN es tun, MUSS es aber nicht.

von Zero am 23.08.2012, 12:23



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Also ganz ehrlich da fehlt mir jeglicher Sinn und Verstand - sorry Aber ich muss ständig beim Jugendamt antanzen und Rechenschaft - weil ich den Vater nicht informiere wenn in der Kita - Elternabende oder gewisse Veranstaltungen sind (Weil ich der Meinung bin- er kann sich ja selbst schlau machen, schließlich kann er selbst lesen und die Aushänge in der Kita hängen immer rechtzeitig da) - da heisst es vom Jugendamt immer - ICH bin verpflichtet dem KV sowas mitzuteilen!!!! Aber wo mein Kind sich aufhält - das darf ich nicht wissen????? Ist mir völlig unerklärlich! Wenn denen was unterwegs passiert - woher will die Polizei dann wissen das ich die Kindsmutter bin und informiert werden muss?? Und zwecks Anruf beim Kindsvater - kann ich knicken - ich darf ja meinen Sohn nicht anrufen wenn er beim Vater ist und mein Sohn darf mich auch nicht anrufen... LG

von Mutti32 am 23.08.2012, 14:19



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Und woher soll die Polizei bei ihm um die Ecke wissen wer Du bist, wenn er vor der Haustür einen Unfall hat ? Seine Umgangszeit und da entscheidet er wo was gemacht wird. Es steht Dir frei Dich aufzufegen , es steht Dir aber auch frei das zu lassen. Es wird nichts am Gesetz ändern. Vielleicht hörst Du auf ihn zu informieren wenn ihr in Deiner Zeit wegfahrt. Wie oft ist er denn im Kindergarten dass er sowas zuverlässig mitbekommen könnte ?

von Sternenschnuppe am 23.08.2012, 15:06



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Ich will ja wie gesagt nicht wissen wenn er normale Unternehmungen macht - wenn sein normales Umgangs WE ist - aber wenn er mehrere Tage viel weiter weg ist, dachte ich schon das man das als Mutter/Vater wissen sollte. Denn wie bereits erwähnt - hatte mir das Jugendamt ja schon gesagt das ich verpflichtet bin den KV über alles zu informieren - da er durch das Sorgerecht für alles ein Mitspracherecht hat! Der KV ist mind. 1x die Woche in der Kita - und solche Veranstaltungen oder bevorstehende Termine zu Elternabenden stehen meist 4 Wochen im Voraus dran. Er beteiligt sich aber auch an nichts wenn in der Kita was ansteht - und Unterhalt zahlt er auch keinen Cent... nur mal so nebenbei erwähnt...

von Mutti32 am 23.08.2012, 16:07



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Unterhalt kannst Du übern Anwalt oder Jugendamt fordern. Wenn er 1x die Woche im Kimdergarten ist kann er sich selbst informieren. Ändert aber alles auch nichts daran dass er nicht verpflichtet ist Dir zu sagen was er mit dem Kind macht und wo und wie weit. Solange es um Deutschland geht.

von Sternenschnuppe am 23.08.2012, 17:44



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Die Unterhaltsforderung läuft seit über einem Jahr über den Anwalt. Ich habe bereits mittlerweile den Titel vom Gericht - theoretisch MUSS der KV zahlen -ABER er tut es einfach nicht... Er wohnt im Haus seiner neuen Partnerin und lässt sich von ihr "Aushalten" er bezieht noch nciht mal Hartz IV und hat auch keinen Job... Selbst Kontopfändungen führten zu nichts - es führt kein Weg rein an Unterhalt zu kommen...

von Mutti32 am 24.08.2012, 07:19



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

So Ihr Lieben - ich habe jetzt nun doch meinen Anwalt und das Jugendamt angerufen - tja und was soll ich sagen- es ist sehr wohl mein gutes Recht zu wissen, wann sich mein Sohn wo aufhält!!! Der KV ist verpflichtet mir dies mitzuteilen - und das sogar mit ausführlicher Anschrift!!! Also - soviel dazu... LG

von Mutti32 am 24.08.2012, 11:15



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

Wo steht das denn ? Ich habe von JA und Anwalt andere Infos. Und wie oben gesagt, ich rede von Deutschland.

von Sternenschnuppe am 24.08.2012, 15:23



Antwort auf: Recht auf Auskunft vom Vater?

kann ja aber nicht sein das JA und Anwälte ansdere Sprachen sprechen. Mein Anwalt will mich das nächste mal unterstützen - damit bekäme das ganze ja offiziellen Charakter und wenn das nicht stimmen würde, würde er sich ja strafbar machen - er müsste ja riskieren das mein Ex dagegen klagt.

von Mutti32 am 24.08.2012, 17:02



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