Erziehungsurlaub beim Arbeitsam melden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsurlaub beim Arbeitsam melden?

Hallo Frau Bader, meine Tochter kam im März 2010 zur Welt. Im Oktober 2010 lief mein Arbeitsvertrag aus, so dass ich nun an keine Firma gebunden bin. Ich habe vor, bis zum 3. Geburtstag zu Hause zu bleiben und, wenn die Kleine in den Kindergarten geht, wieder zu arbeiten und beantrage derzet keine Leistungen vom Arbeitsamt, etc. Nun hat mir jemand gesagt, ich müsste meinen Erziehungsurlaub über die 3 Jahre dennoch beim Arbeitsamt anmelden. Ich habe schon im Internet gesucht, aber keine passende Antwort gefunden. Vielleicht können sie mir weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen Fauziya

Mitglied inaktiv - 27.02.2012, 13:26



Antwort auf: Erziehungsurlaub beim Arbeitsam melden?

Hallo, das stimmt, wenn Sie hinterher Leistungen auf ArbGeld 1 beziehen wollen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2012



Antwort auf: Erziehungsurlaub beim Arbeitsam melden?

Bin da jetzt auch nicht so der Experte... aber wenn Du doch derzeit Hausfrau und Mutter bist... nicht arbeitslos gemeldet bist, warum solltest Du die Zeit, die Du zu Hause bleibst bei der Agentur für Arbeit anmelden??? Du bleibst ja freiwillig ohne Arbeit zu Hause.

von Sonni74LS am 27.02.2012, 14:27



Antwort auf: Erziehungsurlaub beim Arbeitsam melden?

Weil sich die Frage stellt wie sie jetzt krankenversichert ist.

von Lina_100 am 27.02.2012, 14:48



Antwort auf: Erziehungsurlaub beim Arbeitsam melden?

Dann wäre sie ja jetzt schon nicht mehr krankenversichert und die KK hätte sie sicherlich informiert, oder sie ist über ihren Mann familienversichert. Das sollte man natürlich vorher klären, da geb ich Dir recht.

von Sonni74LS am 27.02.2012, 14:50



Antwort auf: Erziehungsurlaub beim Arbeitsam melden?

ja beim amt melden , du musst krankenversichert werden

von kati1976 am 28.02.2012, 09:54



Antwort auf: Erziehungsurlaub beim Arbeitsam melden?

Krankenversichert bin ich mit meiner Tochter in einer Familienversicherung meines Mannes seit Ablauf des 1.Lebensjahres und somit dem Ende des Elterngeldes ;-)

Mitglied inaktiv - 28.02.2012, 21:56



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