Frage: Erwähnung BV im Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Frau Bader, gerne auch an alle, Ich habe ein Arbeitszeugnis erhalten, in dem BV, Mutterschutz und Elternzeit erwähnt werden. Ich habe den Arbeitgeber gebeten BV und Mutterschutz rauszunehmen, aber er meint, das sei notwendig, da es einen Großteil der Arbeitszeit, des Beurteilungszeitraums ausmacht. Mein Kind ist ca. 2 Jahre nach Beschäftigungsbeginn geboren, das BV wurde ca 4 Monate vor Geburt vom Arbeitgeber ausgestellt. Kann man da wirklich von einem Großteil sprechen? Der AG hat mir angeboten, den Grund für das BV (der in der Arbeit liegt) anzugeben. Elternzeit beginnt ja mit Geburt. sind 3 Jahre, kann deshalb verstehen, dass es erwähnt wird. Wie sehen Sie das? Kann ich darauf bestehen, dass es rausgenommen wird? Oder gibt es Nachteile, wenn ich auf seinen Vorschlag eingehe? Vielen Dank für Ihre Einschätzung . LG Luvi

von luvi am 18.07.2016, 22:11



Antwort auf: Erwähnung BV im Arbeitszeugnis

Hallo, Führt ei­ne El­tern­zeit zu ei­ner "we­sent­li­chen" Un­ter­bre­chung der Be­schäf­ti­gung, darf sie im Zeug­nis er­wähnt wer­den: Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln, Ur­teil vom 04.05.2012, 4 Sa 114/12. Schwangerschaft und Mutterschutz gehören grundsätzlich nicht in ein Arbeitszeugnis, so Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Mai 2005, Az.: 9 AZR 262/04. Lediglich dann, wenn das Beschäftigungsgebot "sich über erhebliche Phasen der Beschäftigungszeit gezogen hat", und von daher eine Beurteilung der fachlichen Leistungen nicht möglich oder erheblich erschwert ist, muss es aufgrund der Pflicht zur Zeugniswahrheit erwähnt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2016



Antwort auf: Erwähnung BV im Arbeitszeugnis

Hallo, also: Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass Schwangerschaft und Mutterschutz grundsätzlich nicht in ein Arbeitszeugnis gehören (Az.: 9 AZR 262/04) - also auch kein Beschäftigungsverbot. Ausnahme ist dann, wenn das Beschäftigungsgebot "sich über erhebliche Phasen der Beschäftigungszeit gezogen hat", und von daher eine Beurteilung der fachlichen Leistungen nicht möglich oder erheblich erschwert ist. Dann muss es aufgrund der Pflicht zur Zeugniswahrheit erwähnt werden. Dies ist hier nicht der Fall - die 1 Jahr und 8 Monate sind ein ausreichend langer Beurteilungszeitraum. Daher ist das Beschäftigungsverbot und der Mutterschutz aus dem Zeugnis zu streichen.

Mitglied inaktiv - 19.07.2016, 13:49



Antwort auf: Erwähnung BV im Arbeitszeugnis

Danke für deine Antwort. Von diesem Urteil habe ich auch schon gehört. Auch ich finde 20 Monate als ausreichend langen Zeitraum, in dem eine Beurteilung möglich ist, der Arbeitgeber argumentiert allerdings, dass das BV einen erheblichen Teil ausmacht. Bin mal auf die Antwort gespannt. LG luvi

von luvi am 20.07.2016, 16:30



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit im Arbeitszeugnis?

Hallo Frau Bader, gehört Elternzeit in Arbeitszeugnis? Ich bin seit 10 Jahre in Betrieb. (Vollzeit) Elternzeit 01/11-11/11 und 09/12-04/15. Seit 07/13 Teilzeitstelle beim AG. Ich bedanke mich.


Änderungen im Arbeitszeugnis

Guten Tag Frau Bader, ich habe das Problem, dass mir in der Elternzeit ein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde, das von meinem Teamleiter verfasst wurde. Leider ist mir erst jetzt (nach 2 Jahren) aufgefallen, dass es 1-2 Stellen gibt, die mein Fachwissen in ein schlechtes Licht rücken. Ich werde jetzt zum Ende der Elternzeit kündigen, da ich eine...


Beschäftigungsverbot im zweiten Satz im Arbeitszeugnis

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Erwähnung von BV im Arbeitszeugnis. Ich wurde zum 1 Januar 2013 eingestellt. Ab August 2014 erhielt ich ein BV vom Frauenarzt. Ab Ende Januar 2015 war ich in Mutterschutz und anschließend 1 Jahr (bis zum 29.02.16) in Elternzeit. Zum 29.02. habe ich mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Nun erwähnt mein Ar...


Frist und Pflicht des AG Arbeitszeugnis

Hallo! Ich habe nach der Elternzeit meinen AG gewechselt. Vor 3 Monaten habe ich beim alten AG gekündigt (hatte 4 Wochen Kündigungsfrist) und warte seitdem auf ein Arbeitszeugnis. Bereits zweimal habe ich es per Mail gefordert und nun eine Frist von 2,5 Wochen rein geschrieben. Ist der AG verpflichtet mir eins auszustellen und in welcher Frist? ...


Wer darf Arbeitszeugnis ausstellen?

Hallo, ihr Lieben! Mir ist bewusst, dass es sich bei meiner Frage nicht um RUB handelt, deswegen werde ich vermutlich von Fr. Bader keine Antwort erhalten. Vielleicht weiß jemand anders von euch ja eine Antwort. :-) Ich möchte mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Muss dieses zwingend die Marktleitung schreiben oder darf das auch die s...


Arbeitszeugnis bei Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Bei meinem Elternzeitantrag habe ich auch ein Arbeitszeugnis beantragt, da ich nach Rückkehr vermutlich weniger Stunden und ggf. in einem anderen Arbeitsbereich eingesetzt werde. Nun meine Frage, welches Datum sollte als Ausstellungsdatum des Zeugnis...


Arbeitszeugnis

Guten Tag Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 01.02.2019. Bei meinem Arbeitgeber habe ich fristgerecht gekündigt und ihn um ein Arbeitszeugnis gebeten, welches ich heute auch erhalten habe. Zwei Fragen stellen sich mir nun. Das Zeugnis ist zwar auf Firmenpapier gedruckt (Logo), aber nirgends eine Anschrift mit drauf. Also nur das reine Logo u...


Erwähnung eines ärtzlich attestierten Beschäftigungsverbot im Arbeitszeugnis?

Guten Tag Frau Bader, ich möchte wissen, ob folgende Formulierung (im Absatz vor der Schlussformel) im Arbeitszeugnis rechtmäßig ist: "Frau ... ist ihrer Tätigkeit in unserem Büro bis ...... nachgegangen. Mit Wirkung ab dem ... bis .... war sie wegen eines Beschäftigungsverbotes, welches ihr auf Grundlage des Mutterschutzgesetzes (§ 3 Abs. 1 ...


Arbeitszeugnis vor Elternzeit?

Hallo Frau Bader, sollte ich mir vor der Elternzeit ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen? Ich arbeite seit 20 Jahren ( inkl. Ausbildungszeit in einer Gemeinschaftspraxis, Vollzeit). Chef 1 geht im Juni 22, in Rente, Chef 2 ist auf der Suche nach einem neuen Partner ( Suche gestaltet sich schwierig). Elternzeit möchte ich 3 Jahre nehmen, me...


Arbeitszeugnis

Hallo Frau Bader, Ich bin nach meine Elternzeit nicht zurück am Arbeitsplatz gegangen sondern selber die Kündigung eingereicht. Darf sowas ins Arbeitszeugnis drinnen? Da steht diese Text :  Nach der Geburt Ihres ersten Kindes kehrte Frau..zurück in unserem .Bereich.., wechselte jedoch anschließend in den Bereich auch hier Arbeitete als... Frau.. w...