Frage: Erst- und Zweitname

Liebe Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin; falls nein, bitte ich um Entschuldigung. Mein Mann und ich sind gerade in der Endphase der Namensfindung und eigentlich geht es nur noch um die Reihenfolge von Erst- und Zweitnamen. Nun wollte ich fragen, wie es rechtlich mit Erst- und Zweitnamen aussieht? Kann der Rufname beliebig gewählt werden oder ist immer automatisch der Erstname der einzig mögliche offizielle Rufname? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Beste Grüße Sandra

von stellina84 am 30.12.2016, 22:34



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Hallo, das kann man machen wie man will. Off. beide Namen, wenn nicht einer unterstrichen wird Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Wir haben uns auch mit den Thema befasst, da unser Kind auch einen "Doppelvornamen" ohne Bindestrich erhalten sollte. Laut Recherche und Standesamt hat sie zwei gleichberechtigte und gleichwertige Vornamen. Rufname also BEIDE Namen. Keine Unterstreichungen usw. Hält sich nur niemand dran. Selbst Behörden (z.B. Elterngeldstelle) lassen den zweiten Namen im Schriftverkehr gleich ganz unter den Tisch fallen. Ärzte lassen gern den ersten Namen weg und rufen nur mit dem zweiten Namen auf... Jeder macht wie er lustig ist... Wir wollten es unserem Kind später leichter machen daher ohne Bindestrich. Ich bereue es mittlerweile. Mein Mann (noch) nicht. Wir sprechen Sie immer mit allen insgesamt 16 Buchstaben an... nur der Rest der Welt leider nicht. Mich nervt es ständig anzumerken, dass sie nicht nur x sondern x xy heißt. Theorie und Praxis klaffen da noch ein ganzes Stück auseinander...

Mitglied inaktiv - 30.12.2016, 23:02



Antwort auf: Erst- und Zweitname

http://www.beliebte-vornamen.de/32275-bindestrich-gedanken.htm Die Seite gibt einen schnellen und guten Überblick. Wenn ihr Euer Kind Anna Lara nennt, könnt ihr frei wählen was der Rufname sein soll. Nur Anna, nur Lara oder eben Anna Lara... Egal wie, schwierig ist das Ganze im Alltag zu etablieren. Viele glauben das zwingend der Erste der Rufname ist, manche meinen es ist der Zweite :-)

Mitglied inaktiv - 30.12.2016, 23:31



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Bank, Schule, Krankenkasse, wobei wir bei der Krankenkasse auch nur den Rufnamen auf der Karte haben. Unsere haben den zweiten Namen als Rufnamen, da kam es beim Arzt früher mal vor dass ich sitzen geblieben bin wenn sie nur mit Erstnamen und ohne Nachnamen aufgerufen haben :-) Ohne Bindestrich sind die Namen aber völlig eigenständig voneinander.

von Sternenschnuppe am 30.12.2016, 23:52



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Sorry Hubbeldubbel, Aber es ist doch völlig verständlich, dass Außenstehende nicht alle vorhanden Namen nennen. Das würdest du doch bei jemandem mit 3,4 oder gar 5 Vornamen (hat die Freundin meiner Tochter!) auch nicht tun, selbst wenn du sie zB auf einer Akte alle lesen könntest. Mir wäre das zu blöd, ständig zu verbessern oder zu kommentieren 'a la "Er heißt aber nicht Ben, sondern Ben- Levin..." (Live erlebt)- so einen Namen hätte ich nicht gewählt, das ist doch vorprogrammiert.

von Tini_79 am 31.12.2016, 00:13



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Ich habe schon vor fast 50 Jahren 3 separate Vornamen bekommen. Mein "Rufnname" ist der letzte. Wenn ich Formulare ausfüllen muss nehme ich auch nur diesen. KFZ Zulassung war in Deutschland eine der wenigen Ausnahmen wo ale 3 Vornamen drauf waren. Selbst internationale Flugtickets , Kreditkarten, Bankkonten, Arbeitsverträge... alles nur mit dem Rufnamen. Nur die Amerikaner kriegen es nicht geregelt: hier muss " first name" auch wirklich genaue DER ERSTE sein .... LG D

von desireekk am 31.12.2016, 00:18



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Nein, ich finde es nicht verstverständlich wenn nach Belieben nur der Erste oder nur der Zweite von Außenstehenden (Behörden und Co.) verwendet wird. Hätten wir uns für Vorame 1 oder Vorname 2 im Alltag entschieden, wäre das Problem in der Praxis ja nicht anders. Vielen ist nicht klar das es den"Rufnamen" von früher nicht mehr gibt und es gleichberechtigte und gleichwertge Namen sind. Eltern haben bei dieser Entscheidung die Möglichkeit das Kind Ben, Luka oder eben Ben Luca im Alltag zu nennen. Wir gaben unserem Kind nicht umsonst zwei Vornamen. Da kann es nicht zu viel verlangt sein, dass sie unter beiden Namen auch in z.B. Akten geführt wird. Die Elterngeldstelle ist z.B. der altmodischen Meinung erster Name ist Rufname. Der Kinderarzt schrieb sich nur den zweiten Namen auf die Karteikarte. Selbst wenn wir uns also auf einen Namen im Alltag festlegen würden, korrigieren und verbessern müsste man die Mitmenschen zum Großteil trotzdem.

Mitglied inaktiv - 31.12.2016, 01:01



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Also unsere Kinder (2 Jahre und 5 Monate) haben beide drei Namen. Nur bei Behörden und Banken mussten wir alle drei Namen angeben. Überall sonst wird von uns als Eltern nur der Rufname eingetragen (KK, KiTa,...) Entsprechend werden die Kinder nur beim Rufnamen genannt. Bei den Banken wird in Anschreiben für die Kinder der erste Name verwendet (der bei uns auch Rufname ist). Wenn man sich entscheidet, ohne Bindestrich zu schreiben, muss man damit rechnen, dass die Leute von ausgehen, dass ggf nur der erste Name Rufname ist. Dass da der zweite genommen werden würde, hab ich noch nie erlebt. Wir geben aber wie gesagt, überall, wo es nicht Pflicht ist, eh nur den einen Rufnamen an, die anderen sind zB unserem KiA gar nicht bekannt. Und wenn ich will, dass mein Kind mit zwei Namen benannt wird, dann würde ich da einfach höflich drauf hinweisen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 31.12.2016, 08:16



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Die Beiträge verdeutlichen doch das Problem und zeigen das die Bedenken der Fragestellerin durchaus berechtigt sind. Namensrecht hin oder her. Der Zweite darf Rufname sein. Außenstehende checken das aber meist nicht. (Es ist völlig Banane was wir persönlich tun. Bitte beim Thema bleiben. Es soll nur verdeutlichen wie das Namensrecht ist, "man im Recht ist", es einem trotzdem nix bringt :-). Lässt man als Eltern den Namen nicht unter den Tisch fallen und gibt artig immer alle an, muss man damit rechnen, dass sich manche nach Belieben etwas heraussuchen. Meine Erfahrung.)

Mitglied inaktiv - 31.12.2016, 09:40



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Also wir haben auch zwei Vornamen für unsern Sohn. Der erste ist in seinem Fall auch der AKTUELLE Rufname, ob er den so behält, seine Sache. Es sind rein rechtlich zwei Namen welche er beliebig nutzen kann. Angeben tun wir deshalb überall beide. Und er kennt auch beide. Sein Opa nutzt nur den zweiten Namen, alle anderen den ersten. In allen Akten steht aber drin das es eben beide sind. und oft werden wir sogar gefragt was den der Rufname ist. Mitunter kommt es sogar vor das er zB beim Arzt, auch mit beiden Rufnamen aufgerufen wird. Warum sollte ich andere "erziehen". Man gibt überall den korrekten und VOLLSTÄNDIGEN Namen an und fertig. Wenn der andere zu blöde ist das zu nutzen - sein Ding. Fakt ist, es gilt was in der Geburts- und Abstammungsurkunde steht - nicht das was sich andere in ihren Köpfen "zusammenreimen".

Mitglied inaktiv - 31.12.2016, 10:04



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Vielen Dank für die vielen Antworten :) Ich glaube auch, dass es im Alltag leider etwas schwierig ist, sich mit zwei Namen durchzusetzen bzw. den zweiten Namen als Rufnamen anzuwenden. Aber wenn man hartnäckig bleibt, geht es vielleicht irgendwann :) Ich meine, man macht sich ja nicht umsonst (viiiiiele, viiiiele) Gedanken um den Namen, dann sollte das auch so vom Umfeld respektiert werden! Jedenfalls bin ich beruhigt, dass die beiden Namen gleichberechtigt sind. So fällt uns die Entscheidung leichter, weil wir uns jetzt nicht auf einen definitiven Namen festlegen müssen, sondern beide Optionen haben. Euch allen einen guten Rutsch! Liebe Grüße Sandra

von stellina84 am 31.12.2016, 16:31



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Hallo, ich kann Dir nur aus Erfahrung sagen, dass der 2. Name in 99 Prozent der Fälle untergehen wird. Ich habe einen Doppelnamen OHNE Bindestrich - und selbst auf allen meinen Zeugnissen, Examensurkunden etc. fehlt der 2. Name. Auch kann der ganz oft nicht auf Formulare eingefügt werden, da der Platz mit 16 Buchstaben Vornamen + Nachname NIE ausreicht. Ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst und unsere Computerprogramme nehmen meistens automatisch gar keinen 2. Vornamen an. Per Hand das zu ändern, ist einfach zuviel Umstand. Daher "unterschlagen" wir auch grundsätzlich alle Vorname ab dem 2. Namen. Erzieherinnen, Lehrer etc. werden aus Erfahrung auch nur 1. Namen nehmen... und die Mütter der Freunde auch. Ich rufe auch nicht der besten Freundin meines Sohnes auf dem Spielplatz LARA CHARLOTTE hinterher - ein knappes LARA muss reichen - bei mehreren Kindern ist das einfach sonst zuviel. Wenn es also umbedingt ein Doppelname sein soll, dann muss man den Bindestrich verwenden - ansonsten hält sich niemand dran.

Mitglied inaktiv - 01.01.2017, 10:29



Antwort auf: Erst- und Zweitname

*Klugscheissmodusan* Doppelname ist IMMER mit Bindestrich und muss beides genannt werden da es dann als EIN Name gilt *klugscheissmodusaus*. Da hat man dann keine Wahl mehr ob Hans Karl oder Karl Hans, der Name ist wie er bleibt ein Leben lang Karl-Hans oder Hans-Karl. So wie er mal in die Geburtsurkunde angegeben wurde. Und genau das wollen viele welche sich für Zweit und Drittnamen entscheiden ja nicht. Das was Du hast ist dann wohl ein Zweitname - und da kenne ich auch durchaus Leute wo sich der zweite Name durchgesetzt hat. Und zumindestens hier die Behörden schreiben beide Namen - wenn ihnen beide bekannt sind. Wie und welcher Name genutzt wird hängt IMO viel von der eigenen Familie ab. Wenn die Eltern von Anfang an beide Namen einsetzen, und da dann auch hinter sind, dann dürften beide Namen auch genutzt werden. Wenn man als Mutter sich aber schon auf einen "Rufnamen" festsetzt und den überall nur nutzt, dann übernehmen das andere natürlich auch. Ich sehe den aktuellen Rufnamen eher als "Spitznamen" an - auch das kann sich ändern im laufe der Zeit. Weit wichtiger ist IMO nur, das eben bei Behörden usw von Anfang an drauf geachtete wird. Und da muss ich sagen, Aussagen wie passt nicht drauf sehe ich da schon als deren Problem an. Und eben nicht als meines. Wenn eine Behörde immer wieder den zweiten Namen unterschlägt, dann würde ich da irgendwann mal freundlich drauf hinweisen das zu unterlassen.

Mitglied inaktiv - 01.01.2017, 12:10



Antwort auf: Erst- und Zweitname

Ich arbeite bei einer behördenähnlichen Institution und wir verwenden durchaus alle Vornamen, wenn das so gewünscht wird. Meine Kinder haben jeweils zwei gleichberechtigte Namen. KindKlein nutzt seit Kindergartenzeiten auf eigenen Wunsch hin den zweiten als Rufnamen. Das geht ohne Probleme und steht auch so auf den Schulzeugnissen und in Arztberichten.

von Strudelteigteilchen am 01.01.2017, 12:36



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