Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Fragen zu meinem speziellen Fall zu dem ich leider nirgends Infos finden kann: Ich arbeite aktuell Vollzeit zwischen 2 Elternzeit-Abschnitten. Meine Tochter wurde am 23.08.2016 geboren. 7 Monate war ich komplett in Elternzeit (vom 23.8.16 bis 22.3.17). Aktuell arbeite ich wieder Vollzeit und mein Mann ist 7 Monate in Elternzeit (von 23.3.17. bis 22.10.17). Um das Elterngeld voll auszuschöpfen haben wir daran anschließend parallele Teilzeit für 4 Monate beantragt (jeweils vom 23.10.17. bis 22.2.18). Jetzt bin ich erneut schwanger und voraussichtlicher Geburtstermin ist Mitte März 2018, so dass bereits Anfang Februar der Mutterschutz beginnt. Meine Frage ist nun, ob ich meine Elternzeit zum Beginn der Mutterschaftsfrist kündigen MUSS? Welche Auswirkungen hätte das auf das Elterngeld in Teilzeit? Der Gesetzgeber schreibt ja für den Bezug des Partnerschaftsbonus mindestens 4 Monate vor, die dann nicht mehr komplett wären. Geht dann das komplette Elterngeld von Oktober 17 bis Februar 18 für meinen Mann und mich verloren? Was würde mit dem Mutterschaftsgeld passieren wenn ich die Elternzeit NICHT vorzeitig beende (falls das möglich ist). Bekomme ich dann erst ab 23.2. Mutterschaftsgeld in Höhe meines Vollzeitlohns. Oder wird der vorherige Teilzeitlohn als Berechnungsgrundlage genommen? Was bekomme ich in der Zeit vom Beginn der Mutterschutzfrist bis Ende der Elternzeit? Der Teilzeitarbeitsvertrag ist befristet auf den Zeitraum 23.10.17 bis 22.2.18. Vielen Dank und freundliche Grüße Grittyo
von Grittyo am 14.07.2017, 14:05